Wien. KWR-Anwalt Thomas Haberer widmete sich bei einem Inhouse Seminar der Kanzlei am vergangenen Mittwoch den aktuellen Entwicklungen zur Haftung des Abschlussprüfers.
Dabei ging der Unternehmensrechtsexperte vor allem auf die OGH-Judikatur zu brisanten Themen wie Verjährung, Mitverschulden und Beweislast sowie auf den Zusammenhang von straf- und zivilrechtlichen Sanktionen ein.
Insbesondere die Frage der Dritthaftung des Abschlussprüfers, ihrer dogmatischen Grundlagen und Grenzen wurde intensiv diskutiert, heißt es in einer Aussendung.
„Die große Zahl von OGH-Entscheidungen im letzten Jahr und auch die jüngsten Neuerungen auf EU-Ebene zeigen die Aktualität des Themas und die Verschärfung der Pflichten und Risiken der Tätigkeit des Prüfers“, so Haberer.
Link: KWR