22. April 2014 Steuer, Werbung SteuerExpress: „One-Stop-Shop“-Prinzip für e-commerce-Leistungen von Drittlandsunternehmern Mit dem Budgetbegleitgesetz 2014 wird § 25a UStG neu gefasst – für Drittlandsunternehmer, die an EU-Nichtunternehmer E-Commerce-Leistungen erbringen, soll künftig das „One-Stop-Shop“-Prinzip gelten. Der SteuerExpress im Verlag Manz beleuchtet diese Woche in einem Beitrag von Autor Wolfgang Berger die Änderungen. Die Abzugsfähigkeit von Prozess- als Werbungskosten ist Mittelpunkt einer Entscheidungsbesprechung von Autor Werner Pilgermair. >>> Weiter (Werbung) Weitere Meldungen:Grünes Licht für 3. Piste: Gericht erteilt AuflagenPflegeregress fällt: Mehr Heimbewohner, ärmere Städte?Eversheds Sutherland eröffnet drei neue BürosOGH: Kann eine unversperrte Tür Menschen einsperren?