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Business, Recht

Herbst Kinsky-Partner Philipp Kinsky sieht gestärkte Gründerszene bei Life Sciences und IT

Philipp Kinsky ©Herbst Kinsky
Philipp Kinsky ©Herbst Kinsky

Wien. Philipp Kinsky, Rechtsanwalt und Partner der Wiener Sozietät Herbst Kinsky, kennt die Anliegen von Unternehmensgründern und Startups: Als die Kanzlei 2005 gegründet wurde, also selbst mit dem eigenen Aufbau beschäftigt war, „haben wir uns überlegt, wo besteht Bedarf?“ Und Unternehmen in der Gründungs- und frühen Wachstumsphase waren damals in Österreich ein seitens der Wirtschaftsanwälte noch wenig betreutes Feld, schildert Kinsky die Überlegungen.

Heute betreut man auf diesem Gebiet zahlreiche Klienten: die Gründerszene sieht Kinsky in Österreich deutlich belebt. 

Die Existenz einer Marktlücke war seinerzeit nicht der einzige Grund für die Spezialisierung, immerhin besteht der Hauptstamm der Klienten aus Industrieunternehmen, Fonds, Banken und Versicherungen, die man u.a. auch in kapitalmarkt- und europarechtlichen Belangen berät. „Wir sind einfach sehr neugierige Menschen“, beschreibt Kinsky die Freude an der Beschäftigung mit den Ideen hinter den Unternehmensgründungen.

Kinsky selbst war zu Beginn seines Anwaltsberufs vor allem im Venture Capital-Bereich tätig, wo er in- und ausländische Investoren bei ihren Beteiligungen im Biotech- und Medizintechnikbereich beraten hat; er ist außerdem Experte für Kapitalmarkt- und Börserecht. Mit der Gründerszene hat die Kanzlei heute eine Reihe von Kooperationen, unter anderem mit dem Wiener AplusB Inkubator INiTS oder dem Linzer AplusB Inkubator tech2b. Man berate die Startups dabei in allen relevanten Belangen, vor allem was den Schutz und die Kommerzialisierung des Intellectual Property (IP), die Gesellschaftsgründung, Arbeitsrecht aber auch Finanzierung und Förderung betrifft. Beim Start der Kanzlei 2005 wurden rund 5 bis 10 neue Startup-Unternehmen pro Jahr als Klienten gewonnen, heute sind es 15 bis 20, die jährlich neu hinzukommen, erzählt Kinsky. Meist kommen die Unternehmen aus der Biotech- oder IT-sowie Hightech-Branche.

Dabei unterscheiden sich die Anforderungen erheblich: So ist der laufende Beratungsbedarf bei Biotech-Unternehmen wesentlich höher. Es geht dabei um Themen wie Schutz des IP, Lizensierung, Finanzierungen (Equity und Debt), klinische Studien, Produktion und Zulassung sowie Mitarbeiterbeteiligungsmodelle (als Anreiz bei einem späteren Exit). Dagegen haben klassische IT-Unternehmen weniger laufende rechtliche Anknüpfungspunkte (so etwa im Bereich Datenschutz, Software, AGBs etc) – der Anwalt sehe die Unternehmen häufig nur in der Startphase, dann wieder im Fall eines Finanzierungsbedarfs und beim Exit.

Sowohl im Bereich Life Sciences als auch im IT Bereich ist die Gründertätigkeit derzeit stark, so Kinsky: Bei den Unis nehme die Ausgründungstätigkeit wieder zu und bei IKT herrsche eine regelrechter Boom, seit es auch in Österreich eine Reihe erfolgreicher Exits gab.

Die Verbesserungswünsche

Die Förderlandschaft in Österreich sieht Kinsky als Standortvorteil, auch Förderinstrumente für Gründer seien inzwischen genug vorhanden. Wünsche an das regulatorische Umfeld gibt es dennoch einige. So wäre es zum Beispiel für die gesamte Gründerszene von Vorteil, wenn der einkommensteuerliche Investitionsfreibetrag (IFB), der Freiberuflern zur Verfügung steht, auch für Investitionen in Startups verfügbar gemacht werden würde. Auch steuerlich attraktive Mitarbeiterbeteiligungsmodelle seien wichtig, um qualifizierte Mitarbeiter anzuziehen: Für Spitzenkräfte ist ein erfolgreicher Exit des Startup-Unternehmens (also z.B. ein Börsegang oder ein Verkauf an einen strategischen Investor) eine interessante Perspektive; über eine Mitarbeiterbeteiligung können in diesem Fall auch die Mitarbeiter profitieren.

Die Einführung der GmbH-light, die nachträglichen politischen Diskussionen und ihre Teilabschaffung nach einem halben Jahr wurden in Gründerkreisen aufmerksam verfolgt, sagt Kinsky: Zwar werde das Gründungsprivileg der GmbH-light in der Praxis für kapitalintensive Gründungen gerade im Technologiebereich keine Rolle spielen, doch für die Stimmung in der Gründerszene insgesamt sei es doch bedeutsam. Die jetzt getroffene Regelung sei zwar unnötig komplex – doch aus seiner Sicht für die Gründer akzeptabel. „Man hätte es viel einfacher haben können. Das Hauptproblem der GmbH-light war doch, dass bestehende Unternehmen das Kapital herabgesetzt haben, um so steuerfrei Gewinne ausschütten zu können. Man hätte das unterbinden, aber die 10.000 Euro-GmbH behalten sollen.“

Immerhin ergibt sich für Gründer bei der jetzigen Regelung eine niedrigere Steuerbelastung in den ersten Jahren. Was noch fehlt wäre u.a. eine Erleichterung der Formzwänge (Notariatsaktpflicht) bei der Übertragung von GmbH Anteilen. Außerdem könnte die GmbH um die Instrumente des genehmigten und bedingten Kapitals (zB für Wandelanleihen) erweitert werden, wie es sie schon bei der AG gibt, um künftige Anpassungen an die Unternehmensentwicklung leichter möglich zu machen und so international konkurrenzfähig zu bleiben.

Über die Kanzlei

Herbst Kinsky hat nach eigenen Angaben derzeit 22 Juristen (davon 6 Partner, 6 Juniorpartner); bei der Gründung im Jahr 2005 war man zu 15. „Wir haben flache Strukturen und mit Christoph Herbst als erfahrener Vollblutjurist auch eine wichtige Leitfigur“, hebt Kinsky seinen Gründungspartner hervor. Vor eineinhalb Jahren stieß Univ.-Prof. Franz Marhold (Leiter des Arbeitsrechtsinstituts an der WU Wien) zum Team und seit einem halben Jahr ist Phillip Dubsky (vorher DLA Piper) an Bord, der neben seiner M&A und Private Equity Expertise auch ein weitreichendes Netzwerk in CEE mitbringe.

Auch organisch hat man sich mit Christoph Wildmoser auf Partnerebene verstärkt, der insbesondere in den Bereichen M&A und strukturierte sowie Projektfinanzierungen, u.a. im Flugzeugbereich, tätig ist. Nicht mehr dabei sind Nikolaus und Karl Vavrovsky aus Salzburg, die vor einigen Jahren zu Prochaska Heine Havranek wechselten und heute mit eigener Kanzlei tätig sind. Ein Ausbaugebiet für Herbst Kinsky in den Bundesländern ist Linz, wo bereits ein Partner und drei weitere Juristen tätig sind.

Link: Herbst Kinsky

 

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