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M&A, Recht

DLA Piper berät Burda bei der Übernahme von Wunder Media Production

Florian Schuhmacher ©DLA Piper
Florian Schuhmacher ©DLA Piper

Wien. Die Anwaltskanzlei DLA Piper Weiss-Tessbach hat den deutschen Medienkonzern Burda Magazine Holding GmbH aus wettbewerbsrechtlicher Sicht nach österreichischem Recht im Zusammenhang mit dem Erwerb des Digitalspezialisten Wunder Media Production beraten.

Im Zuge der Transaktion, die in Österreich noch von der Bundeswettbewerbsbehörde genehmigt werden musste, erwarb Burda 100% der Anteile an Wunder Media Production direkt von der Muttergesellschaft Wunder Media GmbH.

Das Team von DLA Piper Weiss-Tessbach unter der Federführung des Kartellrechtsexperten Univ-Prof. Florian Schuhmacher übernahm die wettbewerbsrechtliche Beratung und begleitete die behördliche Anmeldung. „Wir freuen uns mit unserer Mandantin Burda über den erfolgreichen Abschluss des Verfahrens und die Genehmigung des Zusammenschlusses in Österreich“, so Schuhmacher in einer Aussendung.

Die Unternehmen

Das internationale Medienunternehmen Burda ist der größte Zeitschriftenanbieter auf dem deutschen Markt. Durch verstärkte Investitionen im Digitalbereich wurden auch in Krisenzeiten beachtliche Umsatzsteigerungen erzielt. Die Wunder Media Production hat 125 Mitarbeiter und ist Deutschlands größte digitale Redaktionsagentur. Sie ist spezialisiert auf die Produktion und Publikation von hochwertigen tagesaktuellen Inhalten und wird auch nach der Übernahme als eigenständiges Unternehmen auftreten.

Zum Team von DLA Piper Weiss-Tessbach gehörte neben Schuhmacher auch Associate Nicole Daniel. Die Beratung nach deutschem Recht wurde von einem Team aus dem Kölner DLA Piper Büro unter der Leitung von Jan Dreyer durchgeführt.

Link: DLA Piper

 

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