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Business, Recht

Unternehmen müssen sich auf e-Vergabe vorbereiten: ANKÖ gibt Tipps

Emir Prcic und Alfred Jöchlinger (ANKÖ), Matthias Öhler und Michael Weiner (Schram Öhler) ©Rauchenberger / ANKÖ
Emir Prcic und Alfred Jöchlinger (ANKÖ), Matthias Öhler und Michael Weiner (Schram Öhler) ©Rauchenberger / ANKÖ

Wien. Die EU hat die Weichen gestellt, nun ist der österreichische Gesetzgeber am Zug: Er hat bis spätestens April 2017 (für zentrale Beschaffungsstellen) beziehungsweise für alle öffentlichen Auftraggeber bis Oktober 2018 Zeit, die EU-Richtlinien zur elektronischen Vergabe in nationales Recht umzusetzen.

Wie die e-Vergabe in der Praxis funktioniert, beschäftigt Unternehmen wie auch öffentliche Auftraggeber aber schon jetzt. Das zeigt das große Interesse an der Veranstaltungsreihe des Auftragnehmerkataster Österreich (ANKÖ): Nachdem zum ANKÖ Treff Vergabe „Ihr Start in die e-Vergabe“ vor wenigen Wochen mehr als 200 Gäste gekommen ins Tagungszentrum Schönbrunn kamen, fand Mittwoch Abend ein kurzfristig eingeschobener Zusatztermin statt. Und dieser Event unter dem Motto „Ihr Weg zur e-Vergabe“ lockte neuerlich rund 150 Gäste in die Veranstaltungsräumlichkeiten im Schloss Schönbrunn, um praxisnahe Einblicke in die e-Vergabe zu gewinnen.

Vergabeexperte Matthias Öhler von der Rechtsanwaltskanzlei Schramm Öhler wies darauf hin, dass e-Vergabe in erster Linie eine Änderung der Gewohnheiten bedeutet, und auf diese heißt es sich rechtzeitig einzustellen. Da technische Probleme auftreten können, wenn etwa der Browser streikt, rät Öhler, Angebote mindestens einen Tag vor Ende der Angebotsfrist elektronisch abzugeben. Michael Weiner, ebenfalls von Schramm Öhler Rechtsanwälte, empfiehlt, die e-Vergabe als Chance zur internen Standardisierung von Ausschreibungen zu nutzen. Das verringere den Aufwand bei der Einführung von e-Vergaben massiv.

Die Auswirkungen

Die EU erwartet sich von der e-Vergabe mehr Wettbewerb, niedrigere Preise sowie Einsparungen auf Seiten der Auftraggeber. Laut ANKÖ-Geschäftsführer Alfred Jöchlinger und Rechtsanwalt Öhler birgt die Abwicklung von Ausschreibungen auf elektronischem Wege aber weitere Chancen. „Die wahren Vorteile der e-Vergabe kann man unter dem Stichwort Compliance zusammenfassen. Zum Beispiel wird das nachträgliche Hineinschummeln von Angeboten unmöglich gemacht“, so Öhler. Und Jöchlinger ergänzte: „Ich drücke es diplomatisch aus. E-Vergabe bedeutet Einflussverminderung und bringt mehr Sicherheit.“

Viele Fragen aus dem Publikum drehten sich übrigens um das Thema der rechtsgültigen Unterschrift bei der elektronischen Angebotsabgabe. Ein Angebot zu unterfertigen ist dabei mittels Signaturkarte oder Handysignatur möglich. Laut Öhler bleibt die Rechtlage in Sachen rechtsgültiger Unterschrift aber auch bei der e-Vergabe unverändert. Wer ein Angebot unterschreiben kann, bestimmt letztlich die Bieterfirma intern. Emir Prcic, dem IT-Experten des ANKÖ zufolge, gibt es künftig aber einen Vorteil: Bei der Signatur über Bürgerkarte oder Handy lässt sich die unterschreibende Person immer identifizieren. Das sei bei unleserlichen Unterschriften nicht der Fall.

BU (v.li.n. re): Emir Prcic und Alfred Jöchlinger vom ANKÖ sowie Matthias Öhler und Michael Weiner von Schramm Öhler Rechtsanwälte

Link: ANKÖ

 

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