Wien. Die Regierungsparteien SPÖ und ÖVP haben heute die Reform der Grunderwerbsteuer im Ministerrat beschlossen. Künftig soll bei der Weitergabe von Grundstücken innerhalb der Familie der dreifache Einheitswert zur Anwendung kommen.
Der Familienkreis wird dabei allerdings kleiner gezogen als ursprünglich angenommen. Auch bei Unternehmensübertragungen fällt die Regelung restriktiver aus.
So sind in der Regierungsvorlage Neffen, Nichten und Geschwister nicht als Begünstigte vorgesehen, Lebensgefährten aber sehr wohl.
Bei Unternehmensübertragungen gibt es einen Freibetrag von 365.000 Euro, allerdings nur bei Schenkungen und nicht wie zunächst vorgesehen bei entgeltlichen Transaktionen.
Link: Finanzministerium