Wien. Der Nationalrat sprach sich gestern mehrheitlich für die Umsetzung der EU-Verbraucherschutz-Richtlinie aus, durch die der Konsumentenschutz bei Haustürgeschäften, Werbefahrten und im Internetversand gestärkt werden soll. Die neuen Bestimmungen werden im Konsumentenschutzgesetz und in einem neuen Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz verankert. Beschlossen wurde die Regierungsvorlage mit den Stimmen von SPÖ, ÖVP und Grünen.
Befürchtungen, wonach etwa Anwälte dadurch künftig keine Honorare für telefonische Beratung bzw. IT-Unternehmen kein Entgelt für kostenpflichtigen Telefon-Support mehr verrechnen dürfen, versucht man zu entkräften: Ist im Vertrag explizit als Hauptleistung die Beratung vereinbart – die auch telefonisch sein kann – so sei nach wie vor erlaubt, Konsumenten dafür etwas zu verrechnen.
Während der Begutachtung des Gesetzesentwurfs, der in Österreich erst mit großer Verspätung an den Start geht, hatten sich zahlreiche Instanzen kritisch zu Wort gemeldet. Die Liste der Vorteile, die sich die Regierungsparteien vom Entwurf versprechen ist lang, im Wesentlichen geht es bei der Umsetzung der EU-Verbraucherschutzrichtlinie aber um besseren Rechtsschutz für KonsumentInnen, die Verträge im Rahmen von Haustürgeschäften, auf Werbefahrten oder via Internet und Telefon abschließen.
Die Details
Konkret sieht die Regierungsvorlage die Verpflichtung der Unternehmer vor, ihre KundInnen beim Abschluss von Geschäften außerhalb der ordentlichen Geschäftsräume umfassend zu informieren, so etwa über Lieferkosten, Vertragslaufzeit oder Beschwerdemöglichkeiten. Neu sind auch die Verlängerung und Erleichterung des Rücktrittsrechts sowie die verpflichtende Einverständniserklärung der KonsumentInnen bei Geschäftsabschlüssen am Telefon oder im Internet, berichtet die Parlamentskorrespondenz.
Justizminister Wolfgang Brandstetter interpretiert das Gesetz als zeitgemäßen Ausbau des Konsumentenschutzes, der vor allem unlautere Geschäftspraktiken im Telefon- und Internetbereich unterbinde. Von einer überschießenden, unpraktikablen Regelung sprach hingegen die FPÖ. Die Neos äußerten sich skeptisch zu der vom Gesetz verlangten schriftlichen Vertragsbestätigung bei telefonisch abgeschlossenen Verträgen und forderten eine ausdrückliche Bezugnahme des betreffenden Gesetzestextes auf das Cold Calling. Die derzeitige Formulierung hätte zur Folge, dass Unternehmer sogar mit jenen Kunden, zu denen sie in einer regelmäßigen Geschäftsbeziehung stehen, ohne schriftliche Annahmeerklärung keine Folgeaufträge telefonisch vereinbaren können.
Die von FPÖ, Team Stronach und Neos geforderte Rückverweisung der Vorlage an den Justizausschuss blieb in der Minderheit. Der Gesetzesentwurf erhielt die Stimmen von SPÖ, ÖVP und Grünen.
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