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Hengeler Mueller berät Fresenius Kabi bei Joint Venture mit CJSC Binnopharm in Russland

Ernst Thomas Kraft ©Hengeler Mueller
Ernst Thomas Kraft ©Hengeler Mueller

Bad Homburg/Moskau. Fresenius Kabi startet ein Joint Venture mit CJSC Binnopharm, einem in Russland tätigen pharmazeutischen Unternehmen. Fresenius Kabi wird sein bestehendes Geschäft in Russland und den GUS-Staaten in das neu gegründete Unternehmen einbringen und 51 Prozent der Anteile halten.

In steuerlichen Angelegenheiten im Zusammenhang mit dem Joint Venture wurde Fresenius dabei von der deutschen Anwaltskanzlei Hengeler Mueller beraten.

Binnopharm stellt intravenös zu verabreichende Arzneimittel (I.V.-Arzneimittel), Infusionslösungen und pharmazeutische Wirkstoffe her. Das in der Nähe von Moskau ansässige Unternehmen verfügt über zwei Produktionsstätten. Es beschäftigt cirka 350 Mitarbeiter und erzielte 2013 einen Umsatz von 104 Millionen US-Dollar, heißt es in einer Aussendung.

Binnopharm gehört der russischen Beteiligungsgesellschaft Sistema JSFC, einem der größten Unternehmen des Landes. Zenitco Finance Management LLC hält einen Minderheitsanteil.

Seit 1994 in Russland

Fresenius Kabi ist seit 1994 auf dem russischen Markt tätig und bietet dort u.a. Infusionslösungen und klinische Ernährung an. 2013 betrug der Umsatz in Russland 73 Millionen US-Dollar.

Das Joint Venture bedarf noch kartellrechtlicher Freigaben sowie der Freigabe der russischen Regierungskommission für ausländische Investitionen. Der Abschluss erfolgt voraussichtlich bis zum Jahresende 2014. Über vertragliche Details wurde Stillschweigen vereinbart.

Das Beratungsteam

Das Beratungsteam bei Hengeler Mueller bestand aus Partner Ernst Thomas Kraft, Counsel Mathias Link sowie Associate Steffen Hörner (alle Steuerrecht).

Link: Hengeler Mueller

 

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