Wien. Das Budgetbegleitgesetz 2014 hat die erste parlamentarische Hürde genommen. Noch vor dem Start der Beratungen über die einzelnen Ressortbudgets stimmten SPÖ und ÖVP gestern in einer Sitzung des Budgetausschusses des Nationalrats dem umfangreichen Gesetzespaket zu.
Durch diverse Gesetzesänderungen will die Regierung das Budget bis zum Jahr 2018 um insgesamt 552,6 Mio. € entlasten, für einzelne Bereiche ist allerdings auch mehr Geld vorgesehen. Insgesamt bringt das Paket nicht weniger als 40 Gesetzesänderungen sowie ein neues Gesetz.
Ebenfalls grünes Licht gab der Ausschuss für die geplante Fortsetzung der Schieneninfrastrukturoffensive und die umstrittene Neuregelung der Grunderwerbsteuer. Letzterer stimmten neben den Koalitionsparteien auch die FPÖ, das Team Stronach und die NEOS zu.
Die Änderungen
Unter anderem ist vorgesehen, den Sonder-Wohnbauzuschuss an die Länder um 96 Mio. € zu reduzieren, die Aktivierungsbeihilfe für Arbeitslose rückwirkend ab Anfang 2014 nicht mehr aus der Arbeitslosenversicherung zu finanzieren, den Förderzins für die Erdgas- und Erdölförderung anzuheben, den Bundeszuschuss zum Krankenkassen-Strukturfonds in der Höhe von 40 Mio. € im Jahr 2015 zu streichen, die besondere Presseförderung und die Förderung der Parteiakademien zu kürzen, das Bankgeheimnis für AusländerInnen weiter zu lockern und verzögerte Eintragungen von Namensaktien in das Aktienbuch stärker zu sanktionieren, so die Parlamentskorrespondenz.
Demgegenüber wird mehr Geld für BezieherInnen von Studienbeihilfe und die Wiedereingliederung älterer Arbeitsloser in den Arbeitsmarkt bereitgestellt, die Basisabgeltung für die Bundestheater um 4,5 Mio. € und jene für die Bundesmuseen um 0,5 Mio. € erhöht, die Umsatzgrenze für die Rechnungslegungspflicht von Kleinbetrieben auf 550.000 € hinaufgesetzt sowie die Förderung der Filmwirtschaft in der Höhe von jährlich 7,5 Mio. € durch ein eigenes Bundesgesetz nachhaltig abgesichert.
Im Bereich der Tourismusförderung kommt es zu einer Umschichtung von 250 Mio. €. Die Familienbeihilfe wird ab September monatlich ausgezahlt. Eingetragene Partnerschaften können künftig auch außerhalb der Amtsräume der Bezirksverwaltungsbehörde geschlossen werden.
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