Wien. Das Finanzministerium (BMF) hat am 5. Mai 2014 gemeinsam mit Vertretern der Kontrollbank (OeKB) das neue Fondsmeldeschema für in und ausländische Investment-, Immobilien- und Alternative-Investments-Fonds in Österreich vorgestellt. Demnächst soll eine Erstversion in Begutachtung gehen, so Deloitte Österreich.
Demnach werden künftig die Bemessungsgrundlagen für die Berechnung der Kapitalertragsteuer (KESt) auf die Fondsausschüttungen durch den Steuervertreter an die OeKB gemeldet; diese berechnet dann die Steuerlast.
Der neue Meldeprozess bringe zwar keine materiell rechtlichen Änderungen, das bisherige Verfahren sei aber kürzer, so Deloitte in aktuellen Steuernews.
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