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Recht

Finanzausschuss: Höchstgerichte kosten heuer rund 35 Millionen Euro, im Jahr 2015 wird es mehr

Der Verfassungsgerichtshof ©VfGH / Achim Bieniek
Der Verfassungsgerichtshof ©VfGH / Achim Bieniek

Wien. Im heutigen Budgetausschuss des Nationalrats war mit dem Bundesfinanzgesetz auch die Finanzierung der Höchstgerichte Thema: also des Verfassungsgerichtshofs (VfGH) und des Verwaltungsgerichtshofs (VwGH). Beide zusammen kosten rund 35 Millionen Euro; dabei schlage neben dem höheren Arbeitsaufwand insbesondere die Miete für historische Gebäude zu Buche.

Der Verfassungsgerichtshof will durch ein Modernisierungs- und IT-Programm zum Vorzeigemodell für andere Gerichte werden, wurde betont. Zufrieden zeigt sich die Regierung mit dem Start der neuen Verwaltungsgerichte.

Staatssekretärin Sonja Steßl betonte im Ausschuss, dass die Einführung der Verwaltungsgerichtsbarkeit mit 1. Jänner 2014 – eine der größten Umstrukturierungen der Verwaltungsverfahren in der Zweiten Republik – reibungslos vor sich gegangen sei. Das Budget 2014 für den Verwaltungsgerichtshof (VwGH) sei als „Einstiegsbudget“ zu betrachten, da es sich im Laufe des Jahres zeigen werde, wie sich die strukturellen Veränderungen und die Anzahl der an den Gerichtshof herangetragenen Fälle entwickeln werde. Ein wichtiges Anliegen sei die Durchlässigkeit, weshalb für MitarbeiterInnen ein umfassendes Schulungsangebot zur Verfügung stehe, um sie optimal auf ihre neuen Aufgaben vorzubereiten, berichtet die Parlamentskorrespondenz.

Die neuen Aufgaben

Die organisatorischen, technischen und personellen Maßnahmen zur Umsetzung der Reform gehören daher laut Budgetunterlagen auch zu den Herausforderungen, die zu bewältigen sind. Der Verwaltungsgerichtshof lege den Fokus zudem auf Modernisierung, wie etwa die Implementierung des elektronischen Rechtsverkehrs. Man ist um eine weitere Steigerung der Effizienz des Rechtsschutzes bemüht, vor allem soll die Kommunikation der Verfahrensparteien mit dem VwGH erleichtert werden, heißt es weiter.

An Auszahlungen (Ausgaben) sieht das Bundesfinanzgesetz im Jahr 2014 für den VwGH 18,765 Mio. € vor, im Jahr 2015 sind es dann 19,354 Mio. €. Die Auszahlungsschwerpunkte liegen bei den Personalkosten sowie bei Ausgaben für Umbau- und Sanierungsmaßnahmen, insbesondere auch im Hinblick auf die unter der Verantwortung der Burghauptmannschaft vorzunehmenden Adaptierungen der Böhmischen Hofkanzlei. Ebenso schlagen für den VwGH ab 2015 die Mieten für historische Gebäude zu Buche, so der Bericht.

Verfassungsgerichtshof als Vorzeigemodell

Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) will ein „Vorzeigemodell für andere Gerichte und vergleichbare Institutionen“ werden. So laute das vordringliche Wirkungsziel der obersten Verfassungshüter. Der VfGH setzt daher ebenfalls auf weitere Modernisierung. Bereits im Vorjahr wurden der elektronische Rechtsverkehr und das elektronische Gebührenservice eingeführt, des Weiteren soll das Qualitäts- und Wissensmanagement ausgebaut werden. Der VfGH plane zudem, ein Servicecenter für Bürgerinnen- und Bürgeranliegen einzurichten.

Konkret sind die Ausgaben (Auszahlungen) für den Verfassungsgerichtshof 2014 mit 14,131 Mio. € budgetiert, 2015 sind 14,831 Mio. € vorgesehen.

Prinzipiell gehe der VfGH davon aus, dass durch die Einführung der Gesetzesbeschwerde ein beträchtlicher Mehraufwand zu erwarten ist. Ab 1. Jänner 2015 können sich Verfahrensparteien in Zivil- und Strafverfahren direkt an den Verfassungsgerichtshof wenden, wenn sie der Meinung sind, dass im Verfahren anzuwendende Gesetze verfassungswidrig sind. In den Budgetunterlagen wird darauf hingewiesen, dass Gesetzesprüfungsverfahren in der Regel eine höhere Komplexität aufweisen als andere Verfahren.

Auch seien die Auswirkungen der Neuregelung der Zuständigkeit für Asylrechtsangelegenheiten, die mit 1. Jänner 2014 in Kraft getreten sind, noch nicht absehbar. Fälle des Fremden- und Asylwesens fallen seit diesem Zeitpunkt in die Kompetenz des neuen Bundesverwaltungsgerichts und können beim VwGH angefochten werden. Für den VfGH bleiben jene Fälle, wo sich Personen in ihren Grundrechten verletzt fühlen.

Link: Parlament

 

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