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Corporate Compliance bei M&A-Transaktionen: Paneldiskussion bei CMS

Wien. Wie steht es um die Corporate Compliance bei M&A-Transaktionen? Das stand im Fokus einer Paneldiskussion von CMS Reich-Rohrwig Hainz. Während der globale M&A-Markt 2013 leicht schwächelte und der Transaktionswert aller Deals im Vergleich zum Vorjahr um 3 Prozent sank, weisen laut CMS alle Anzeichen darauf hin, dass bereits 2014 wieder mit einer deutlich höheren Aktivität zu rechnen ist.

Im Mittelpunkt der Diskussion stand dabei neben der zunehmenden Regelungsdichte auch die Haftungsfrage bei den Chefs.

Weitere Themen waren: Welche Trends sind in der Vertragsgestaltung auszumachen, insbesondere was die Risikoverteilung zwischen Käufer und Verkäufer betrifft? Wann können M&A-Transaktionen eine Haftung der Geschäftsführer, Vorstände und Aufsichtsräte auslösen? Anders gefragt: Welche Regeln beziehungsweise Mindeststandards sind einzuhalten, damit eine Haftung vermieden werden kann?

Über diese und andere Fragen diskutierten den Angaben zufolge Rudolf Jettmar, Leiter der Österreichischen Prüfstelle für Rechnungslegung, Günther Ofner, Mitglied des Vorstands und CFO der Flughafen Wien AG, Marc-Steffen Hennerkes, Managing Partner Lead Equities und Peter Huber, Managing Partner CMS Reich-Rohrwig Hainz. Gastgeber Huber: „Wer im Zusammenhang mit M&A-Transaktionen explizite gesetzliche Gebote und Verbote verletzt, einen Interessenkonflikt nicht offenlegt oder sich keine angemessene Informationsbasis verschafft, kann sich nicht auf unternehmerisches Ermessen, auf die >Business Judgement Rule< berufen und handelt daher auf eigenes Haftungsrisiko.“

Rechtsprechung wird strenger

Überdies sehen sich Vorstände, Geschäftsführer und Aufsichtsräte nicht erst seit der jüngst ergangenen Libro-Entscheidung des Obersten Gerichtshofs einer immer strenger werdenden Rechtssprechung zur strafrechtlichen Untreue gegenüber: Wer bei einer M&A-Transaktion eklatant überzahlt oder sehenden Auges ganz ungewöhnliche Risken übernehme, den können nicht nur die zivilrechtlichen Haftungsfolgen, sondern auch eine strafrechtliche Verantwortung treffen.

Ebenfalls vorgestellt wurden die Ergebnisse der aktuellen CMS European M&A Study: nach wie vor gibt es innerhalb Europas zahlreiche regionale Unterschiede bei der Vertragsgestaltung. So werden beispielsweise in Mittel- und Osteuropa am häufigsten sogenannte MAC-Klauseln vereinbart, die das Risiko nachteiliger Veränderungen zwischen Vertragsabschluss und Übertragung des Unternehmens dem Verkäufer zuordnen.

In Frankreich wiederum sind die Haftungshöchstgrenzen für Garantieansprüche des Käufers am niedrigsten, dafür aber die Fristen für die Geltendmachung von Garantieansprüchen überdurchnittlich lang. De-minimis- und Basket-Regelungen für Garantieansprüche, die eine ineffiziente Durchsetzung von Klein- und Kleinstansprüchen verhindern sollen, seien zum Beispiel in Großbritannien Standard.

Link: CMS

 

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