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Recht

Verwaltungsgerichtshof meldet weniger neue Fälle, baut Zahl der Altverfahren ab

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Wien. In den ersten drei Monaten dieses Jahres sind beim Verwaltungsgerichtshof (VwGH) ungewöhnlich wenig Beschwerden eingelangt. Das berichtete VwGH-Präsident Rudolf Thienel jetzt im Verfassungsausschuss des Nationalrats. Man nutze die aktuelle Situation dazu, um Altverfahren abzubauen: Zuletzt lag die Zahl der offenen Verfahren den Angaben zufolge bei 3.800, Ende 2013 waren es dagegen noch 4.620.

Thienel führt den Rückgang bei neuen Beschwerden auf die Einführung der neuen Verwaltungsgerichte mit Anfang 2014 zurück, auf die sich die Bescheidadressaten offenbar erst einstellen müssten. Es sei abzuwarten, wie sich das weiter entwickle. Vor allem in Asylsachen erwartet Thienel doch einen deutlichen Anstieg der Fallzahlen.

Die Verfahrensdauer am VwGH konnte im vergangenen Jahr auf durchschnittlich 16,7 Monate (2012 19 Monate) reduziert werden. In den ersten drei Monaten dieses Jahres wurden weitere 1.600 Altverfahren und 500 neu eingelangte Beschwerden erledigt. Damit hielt man zum Stand 1. April bei nur noch 3.800 offenen Verfahren, berichtet die Parlamentskorrespondenz.

Der weitere Trend

Thienel zufolge ist abzuwarten, wie sich der Verfahrensanfall weiter entwickelt. Er rechnet aufgrund von Erfahrungswerten aus der Vergangenheit vor allem mit einem deutlichen Anstieg von Asylsachen, nachdem der Verwaltungsgerichtshof seit Anfang 2014 in Asylangelegenheiten wieder angerufen werden kann. Der Gerichtshof habe sich durch eine neue Geschäftsverteilung auf die neuerliche Asyl-Zuständigkeit vorbereitet, schilderte Thienel. Außerdem habe man 15 zusätzliche juristische MitarbeiterInnen erhalten, insgesamt wurden 20 speziell auf den Asylbereich eingeschult.

Der große Beschwerdeansturm von AsylwerberInnen sei bislang allerdings ausgeblieben, in den ersten zwei Monaten waren weniger als 200 Asylsachen zu verzeichnen. Zum Vergleich: Im Jahr 2007, dem letzten vollen Jahr, in dem der Verwaltungsgerichtshof für Asylbeschwerden zuständig war, waren es 4.000.

Über die aktuelle Budgetsituation am Verfassungsgerichtshof informierte VfGH-Präsident Gerhart Holzinger die Abgeordneten. Er erinnerte daran, dass der Verfassungsgerichtshof seit dem Jahr 2011 mit Budgetkürzungen konfrontiert sei, wobei sich die geforderten Einsparungen im Jahr 2014 bereits auf 835.000 € belaufen, bei einem Gesamtbudget von 13 bis 14 Mio. €. Der Verfassungsgerichtshof habe den Sparkurs mitgetragen und durch die Entnahme von Rücklagen, Reorganisationsmaßnahmen und Effizienzsteigerungen die Budgetvorgaben bislang auch einhalten können, sagte Holzinger. Er fürchte allerdings, dass es ab den Jahren 2015/16, abhängig von der Anzahl der Beschwerdefälle, budgetär eng werden könnte.

Man könne heute noch nicht sagen, welchen zusätzlichen Anfall an Rechtssachen die ab Jänner 2015 mögliche Gesetzesbeschwerde bringen werde, sagte Holzinger. Er geht aber „von einigem Aufwand“ aus. Ebenso wenig sei abschätzbar, ob der nunmehr wieder mögliche Rechtszug zum Verwaltungsgerichtshof in Asylangelegenheiten die Zahl der Asylbeschwerden beim Verfassungsgerichtshof reduzieren wird. Derzeit gebe es eine durchschnittliche Erledigungsdauer von 2 Monaten in Asylangelegenheiten und 7 Monaten in sonstigen Angelegenheiten, „daran wollen wir nicht rütteln“. Steige die Zahl der Rechtssachen, würden zusätzliche Budgetmittel benötigt.

Aktuelle Themen

Zur von den Grünen wiederholt aufgestellten Forderung, sämtliche Nebentätigkeiten der VfGH-RichterInnen offenzulegen, merkte Holzinger an, die österreichische Verfassung sehe seit 1920 vor, dass VerfassungsrichterInnen ihre zuvor ausgeübte Tätigkeit als RechtsanwältInnen, RichterInnen bzw. UniversitätsprofessorInnen auch nach ihrer Bestellung in den VfGH weiter ausüben sollen. Er hält diese Regelung für sinnvoll.

Zu einer Frage von Grün-Abgeordneter Daniela Musiol hielt Holzinger fest, der Beitritt der EU zur Europäischen Menschenrechtskonvention wäre ein immenser rechtsstaatlicher Fortschritt in Europa. Kanzleramtsminister Josef Ostermayer berichtete, dass Projekt „blinde Richter“ beim Bundesverwaltungsgericht verlaufe sehr erfolgreich.

Grundlage für die Diskussion im Ausschuss waren die Tätigkeitsberichte des Verfassungs- und des Verwaltungsgerichtshofs aus dem Jahr 2012 ( III-32 d.B.). Das Arbeitsjahr war für beide Höchstgerichte äußerst intensiv. So schloss der Verfassungsgerichtshof 4.574 Verfahren ab, unter ihnen 125 Gesetzesprüfungsverfahren und 1.703 Bescheidbeschwerden. Von dabei 68 geprüften Gesetzesnormen wurden 24 zumindest teilweise aufgehoben. Beim Verwaltungsgerichtshof langten 2012 4.477 neue Fälle ein. In 33,4% der 4.748 inhaltlich erledigten Fälle gab der VwGH dem Beschwerdeführer statt.

Link: Parlinkom

 

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