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Bildung & Uni, Business, Steuer

KPMG sieht viel Arbeit durch neue Standards zur Erfassung von Umsatzerlösen bei US-GAAP und IFRS

Wien. Das International Accounting Standards Board und das US-amerikanische Financial Accounting Standards Board haben am 28. Mai 2014 einen neuen gemeinsamen Standard zur Erfassung von Umsatzerlösen veröffentlicht. Dieser ersetzt einen Großteil der detaillierten Leitlinien, die derzeit im Rahmen des US-GAAP und IFRS existieren.

Helmut Kerschbaumer, Audit Partner bei KPMG, kommentiert: „Die Veröffentlichung eines gemeinsamen Standards zur Erfassung von Umsatzerlösen (IFRS 15 Update) ist ein wichtiger Schritt in Richtung weltweit einheitliche Bilanzierungsregeln.“ Für die Unternehmen fange nun die eigentliche Arbeit an, da die neuen Regeln für die Darstellung des Unternehmenserfolges bei vielen Unternehmen zu deutlichen Umsatzänderungen führen können, heißt es.

Der neue Standard erscheint fünf Jahre nachdem die erste Version eines gemeinsamen Vorschlages zu Umsatzerlösen veröffentlicht wurde, heißt es in einer Aussendung. KPMG Partnerin Gabriele Lehner: „Der lange Projektzeitraum hat viele Unternehmen dazu veranlasst, den Gedanken an die Art und Weise wie sie betroffen sein könnten, aufzuschieben. Jetzt ist diese Veränderung da. Wir haben einen neuen Standard zu einem der wichtigsten Faktoren in der Finanzberichterstattung – den Umsatzerlösen. Und dies betrifft fast alle Unternehmen, die ihre Berichterstattung nach IFRS und US-GAAP regeln.“

Spätestens ab 2017

Die neuen Anforderungen werden sich auf Unternehmen in unterschiedlicher Weise auswirken. Einzelne Aspekte des neuen Standards sind für alle Unternehmen relevant. „Die neuen Vorgaben in der Berichterstattung sind umfangreich und könnten Veränderungen an Systemen und Prozessen – zB betreffend die Budgetierung – erforderlich machen, um die notwendigen Informationen bereitzustellen“, erläutert Kerschbaumer.

Die neuen Standards treten mit Jänner 2017 in Kraft. Unternehmen, die bereits nach IFRS berichten, können die Standards freiwillig schon früher anwenden.

Lehner: „Auch wenn es scheint, als sei der Zeitpunkt des Inkrafttretens noch weit entfernt, sollte möglichst rasch untersucht werden, wie sich der neuen Standard im Unternehmen auswirkt, und welche Gestaltungsmöglichkeiten sich allenfalls aus einer vorzeitigen Anwendung ergeben. Dadurch sind Unternehmen in der Lage eine planvolle und effiziente Umstellung auf den neuen Standard sicherzustellen.“

Link: KPMG

 

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