Wien/Klagenfurt. Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) – im Auftrag des Sozialministeriums – und die BKS Bank AG (BKS) haben für rund 125 Kunden der BKS ein Angebot eines teilweisen Ersatzes von Schäden aus der Vermittlung von Beteiligungsverträgen an Schiffs- und Immobilienfonds durch die BKS erarbeitet.
Das Angebot liegt anscheinend nahe der bereits von früheren Vergleichen dieser Art bekannten Größenordnung: Die BKS bietet ihren Kunden laut VKI bis zu 30 Prozent der durch diese Investments erlittenen Schäden an.
Der VKI begrüßt die Angebote der BKS und empfiehlt sie anzunehmen, heißt es in einer Aussendung.
Die Vorgeschichte
Der VKI hat im Herbst 2013 – im Auftrag des Sozialministeriums – Beschwerden von Bankkunden gesammelt, die sich durch die Vermittlung ihrer Bank durch den Erwerb von Beteiligungen an geschlossenen Schiffs- oder Immobilienfonds geschädigt sehen. Dabei waren auch rund 130 Beschwerden über die BKS dabei.
Die BKS biete nun Kunden, die sich durch die Vermittlung einer Reihe von Schiffs- oder Immobilienfonds – die in Schieflage gekommen sind – geschädigt sehen, an – ohne Anerkennung einer Rechtspflicht – bis zu 30 Prozent der jeweils erlittenen Schäden zu bezahlen. „Wir freuen uns, dass nun auch mit der BKS ein guter Kompromiss erreicht werden konnte,“ so Peter Kolba, Leiter des Bereiches Recht des VKI.
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