Wien. Sind Manager für die Gesellschaft weniger nützlich als Freiberufler? Univ.-Prof. Sabine Kirchmayr-Schliesselberger, Steuerrechtsexpertin bei LeitnerLeitner, analysiert die Probleme, die die neue steuerliche Nichtabzugsfähigkeit von Managergehältern über 500.000 Euro mit dem Verfassungsgerichtshof bekommen könnte. Ein Beispiel: Warum sind Managergehälter über dieser Grenze nicht abzugsfähig – das Honorar ihrer Anwälte aber schon, selbst wenn diese über 500.000 Euro verdienen?
Von Bedeutung auch für jene Unternehmen, die keinen Mitarbeiter in solch stolzen Einkommenskategorien aufweisen können, sind die neuen Umsatzssteuerregeln, auf die sich das US-amerikanische Financial Accounting Standards Board und das International Accounting Standards Board geeinigt haben, berichtet die KPMG.
Zum Dossier geht es hier Recht.Extrajournal.Net Dossier-2014-05-31 (Download als PDF)