Wien. Gestern, am 1. Juni, endete die Begutachtungsfrist für das Energieeffizienzpaket des Bundes. Im Paket enthalten sind das Energieeffizienzgesetz und das sogenannte „KWK-Punkte-Gesetz“.
Während die Wirtschaft Belastungen fürchtet, sieht die österreichische Umweltschutzorganisation Global 2000 die Steigerung der Energieeffizienz und die Reduktion des Energieverbrauchs als eine der wichtigsten Aufgaben, mit dem Paket aber nicht als gewährleistet an. Unterm Strich werde in vieler Hinsicht der Status quo weitergeschrieben, so die Kritiker.
Johannes Wahlmüller, Klima- und Energieexperte von Global 2000: „Es ist bezeichnend, dass mit dem derzeitigen Gesetzespaket bis 2020 keine Senkung des Energieverbrauchs vorgesehen ist. Der Energieverbrauch soll lediglich stabil gehalten werden, wobei zahlreiche Rechentricks das Paket massiv verwässern.“ Die Regierung sei aufgefordert, umfassende Verbesserungen in das Paket einzuarbeiten, meinen die Umweltschützer.
Konkret sieht der vorliegende Entwurf des Energieeffizienzgesetzes eine Deckelung des Energieverbrauchs auf 1.100 PJ vor. Laut Global 2000 sei eine Zielgröße von 950 PJ aber besser und würde auch die Unabhängigkeit von ausländischen Energieimporten und das Erreichen von ambitionierten Klimaschutzzielen erleichtern.
Wie gerechnet wird
Weiters kritisiert Global 2000 angebliche „Rechentricks“: So sollen sogenannte „early actions“ auf die Ziele angerechnet werden. Zum Beispiel werden bestehende Steuern, wie die Mineralölsteuer, angerechnet und vermindern das im Gesetz angegebene Ziel die Energieeffizienz pro Jahr um 1,5 Prozent zu steigern. Nach Abzug aller „Vorleistungen“ bleibe dann nur noch eine Verpflichtung von 1,1 Prozent pro Jahr übrig. Dieser Wert werde aber weiter vermindert: So ist der Verkehrsbereich, verantwortlich für etwa ein Drittel des österreichischen Energieverbrauchs, in die Berechnungsgrundlage nicht aufgenommen.
Der Bund gehe auch seine Vorbildwirkung nicht glaubhaft an. So ist zwar eine Sanierungsrate von 3 Prozent bei Gebäuden im öffentlichen Besitz vorgesehen, es sollen aber nur Gebäude der Zentralverwaltung saniert werden, alle Gebäude, die in der Bundesimmobiliengesellschaft erfasst sind, seien ausgenommen.
Kritisch sei auch die vorgesehene Förderung von fossiler Energie. So sei nach wie vor enthalten, dass der Einbau von Ölheizungen auf die Verpflichtung der Energielieferanten, die bei ihren Kunden Energie einsparen sollen, angerechnet werden kann. Zusätzlich ist im „KWK-Punkte-Gesetz“ vorgesehen, dass bestehende KWK-Anlagen (z.B. Fernwärme) mit Millionengeldern gefördert werden. In den Jahren 2003 bis 2010 wurden bereits 340 Mio. an Betriebsförderungen ausgeschüttet, jetzt sieht das Gesetz vor, dass die Haushalte jährlich 23,1 Mio. Euro und die Unternehmen 15,3 Mio. Euro für eine neue Betriebsförderung bestehender Anlagen aufbringen sollen, heißt es.
Mit dem KWK-Punkte-Gesetz komme man aber dem Ziel der Energiestrategie, Fern- und Nahwärme vor allem auf Basis erneuerbarer Energie auszubauen nicht näher, da vor allem bestehende Anlagen zusätzliche Förderungen bekommen, so Wahlmüller.
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