Wien. In Österreich müssen die der Aufsicht der FMA unterliegenden Unternehmen den überwiegenden Teil der Kosten der Behörde tragen. Bis dato legte die FMA allerdings nicht offen, wie die Kosten für die einzelnen Unternehmen genau errechnet werden.
Eine koordinierte Aktion der 20 größten Wertpapierdienstleistungsunternehmen vor dem VwGH ändert dies nun: Der VwGH hat festgestellt, dass die bisherige Vorgehensweise nicht mit dem Gesetz vereinbar ist.
Die FMA muss die Parameter der Kosten für den Kostenpflichtigen wiedergeben, und alle Beträge, die der Ermittlung des Kostenbeitrages zu Grunde gelegt werden, offenlegen, heißt es in einer Aussendung. Die FMA wird damit verpflichtet, eine nachprüfende Kontrolle der Kostenberechnung durch die Wertpapierdienstleistungsunternehmen zuzulassen, heißt es in einer Aussendung.
Ernst Brandl von der Anwaltskanzlei Brandl & Talos, der die Verfahren federführend mit der Unterstützung der Wirtschaftskammer Österreich, der Kanzlei Kraft & Winternitz sowie NWT Necas Wirtschaftsprüfung & Steuerberatung GmbH geführt hat: „Endlich ist Transparenz am Kapitalmarkt nicht nur eine Bringschuld der Unternehmen, auch die Aufsichtsbehörde kann nicht mehr mit verdeckten Karten agieren. Damit wurde ein erster Schritt in die richtige Richtung erreicht – ob damit auch die erhoffte Kostenreduktion für die Wertpapierdienstleistungsunternehmen einhergeht, wird sich erst in einem nächsten Schritt zeigen“.
Link: Brandl & Talos