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Recht, Tipps, Veranstaltung

Wenn auf Fußball-Party Klagen folgen: Warnung vor zuviel WM-Begeisterung von Rechtsschutzversicherer D.A.S.

Wien. Morgen, am 12. Juni 2014, findet der Anpfiff für die WM 2014 in Brasilien statt. Fußball-Fans sehnen ihn herbei – doch manche vielleicht zu sehr, denn es lauern durchaus rechtliche Fallstricke auf allzu eifrig Feiernde, warnt der Rechtsschutzversicherer D.A.S.

Zu befürchten seien vor allem arbeitsrechtliche Konsequenzen sowie juristische Folgen von Sportwetten, nächtlicher Ruhestörung und exzessiver Partys in Wohnungen. Ein Rechtsschutzversicherer kann nicht umsonst ein Lied davon singen: Großveranstaltungen haben häufig ein teures rechtliches Nachspiel.

Wenn einen Monat lang das runde Leder in aller Munde ist, werden nicht nur Fußball-Fans bei Public Viewing-Events sitzen sondern auch mitwetten, heißt es in einer Aussendung. Besonders für Jugendliche sei dabei aber Vorsicht geboten. „Allgemein gilt: Jugendlichen ist der Abschluss sowie die Vermittlung von Wetten und der Aufenthalt in Wettlokalen verboten“, informiert Ingo Kaufmann, Vorstand D.A.S. Rechtsschutz AG.

„Sowohl Konsumentenschutzorganisationen als auch die Arbeiterkammer machen immer wieder Tests, um die Einhaltung der Jugendschutzbestimmungen zu überprüfen. Verstößt ein Betreiber eines Wettbüros gegen die vorgeschriebenen Auflagen, Kontrollverpflichtungen oder sonstige Jugendschutzbestimmungen, begeht er eine Verwaltungsübertretung“, so Kaufmann weiter. Die Folge ist eine Geldstrafe von bis zu mehreren tausend Euros. Aber auch der Jugendliche begeht damit eine Verwaltungsübertretung und kann bestraft werden.

Grölen auf dem Heimweg

Wer sich die Spiele ansehen möchte, muss lange aufbleiben. Aufgrund der Zeitverschiebung starten die Spiele erst ab 18 Uhr. Umso größer daher die Gefahr der nächtlichen Ruhestörung am Heimweg. „Die Nachtruhe wird üblicherweise von 22 bis 6 Uhr angesetzt. Wer während dieser Zeit in ungebührlicher Weise störenden Lärm wie etwa Grölen oder lautes Geschrei verursacht, riskiert eine Geldstrafe“, so Jurist Kaufmann.

Krankfeiern hat arbeitsrechtliche Konsequenzen

Bei der heurigen Weltmeisterschaft werden viele Spiele bis weit nach Mitternacht dauern. Dadurch besteht die Gefahr einer verminderten Arbeitsleistung am nächsten Tag. Kaufmann weist darauf hin, dass Arbeitnehmer, die ihre Arbeitsunfähigkeit nur vortäuschen und einfach >blaumachen< oder krankfeiern, ihren Arbeitsplatz riskieren. Grundloses Fernbleiben vom Arbeitsplatz ist kein Kavaliersdelikt, sondern ein Entlassungsgrund, so die D.A.S. Es sei deshalb sinnvoller, bei interessanten Spielen rechtzeitig einen Urlaubstag oder Zeitausgleich zu beantragen.

Partys in der Mietwohnung

Wenn ein Mieter durch grob ungehöriges Verhalten den Mitbewohnern des Hauses das Zusammenleben erschwert oder gar unmöglich macht, stellt dies gemäß Mietrechtsgesetz einen Kündigungsgrund dar „Wer also wochenlang und exzessiv in seiner Mietwohnung WM-Partys veranstaltet und damit den Nachbarschaftsfrieden stört, kann möglicherweise vom Vermieter sogar gekündigt werden“, erklärt Kaufmann.

Link: D.A.S.

 

 

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