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Steuer

Deloitte: Reue der Steuersünder ist dem Fiskus künftig nicht mehr genug

Wien. Die Regierungsvorlage zur Finanzstrafgesetznovelle 2014 sieht drastische Verschärfungen der Selbstanzeigebestimmung vor: So ist vorgesehen, dass künftig Straffreiheit für eine Selbstanzeige nicht mehr eintritt, wenn bereits einmal hinsichtlich desselben Abgabenanspruches, ausgenommen Vorauszahlungen, eine Selbstanzeige erstattet worden ist, so Deloitte.

Die Möglichkeit einer strafbefreienden Wirkung bei mehrfachen Selbstanzeigen (bislang in § 29 Abs 6 FinStrG bei Entrichtung eines 25%igen Zuschlags geregelt), soll künftig nicht mehr bestehen. 

Wurde beispielsweise eine Selbstanzeige betreffend Umsatzsteuer für ein bestimmtes Jahr bereits eingebracht, wirkt eine weitere Selbstanzeige betreffend Umsatzsteuer ebenso dieses Jahr betreffend nicht mehr strafbefreiend (davon ausgenommen sind Umsatzsteuervorauszahlungen), heißt es weiter.

Neue Zuschläge

Bei Selbstanzeigen anlässlich Steuerprüfungen o.ä. sind künftig Zuschläge von 5 bis 30 Prozent vorgesehen.

Die geänderte Bestimmung soll mit 1.10.2014 in Kraft treten und auf Selbstanzeigen, die nach dem 30.9.2014 erstattet werden, anzuwenden sein. Der weitere Gesetzgebungsprozess bleibe abzuwarten, so Deloitte.

Link: Deloitte

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