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Immolex zur Verbraucherrechte-Richtlinie: Wann sind Makler, (Ver)Mieter, Immobilienbesitzer betroffen

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Wien. Heute treten das Verbraucherrechte-Richtlinien-Umsetzungsgesetz (VRUG) und das Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (FAGG) in Kraft, erinnert der Verlag Manz: Damit ergeben sich auch für die Immobilienbranche wesentliche Neuerungen.

Der immolex-Schwerpunkt „Verbraucherrechte-Richtinie“ widmet sich den liegenschaftsrelevanten Bestimmungen dieser Gesetze. Konkret geht es etwa darum, wann beispielsweise ein Mietvertrag unter die neuen, verstärkten Kündigungsrechte des Mieters nach Fernabsatz-Vorschriften fällt. 

So werden laut Verlag u.a. folgende Fragen behandelt:

  • Auf welche Liegenschaftsverträge findet die Verbraucherrechte-Richtlinie Anwendung?
  • Welche neuen Rücktrittsrechte ergeben sich aus diesen Bestimmungen – welche alten Bestimmungen gelten weiter?
  • Welche Informationspflichten treffen einen Unternehmer?
  • Wann gilt ein Maklervertrag als „Fernabsatzvertrag“ bzw. als „außerhalb des Geschäftsraums geschlossener Vertrag“?
  • Wie schützt sich der Makler davor, dass der Konsument nach Erbringung der Leistung vom Vertrag zurücktritt?

Link: Manz

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