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Business, Recht

Österreichs Internetprovider verweigern erweiterte Vorratsdatenspeicherung für ICANN, MGLP berät

Maximilian Schubert © ISPA
Maximilian Schubert ©ISPA

Wien. Österreichs Internetprovider-Vereinigung ISPA lehnt die international geplante Vorratsdatenspeicherung bei Domains ab: Die von der obersten Internet-Organisation ICANN vorgeschriebene erweiterte Speicherung von Daten der Domain-Inhaber widerspreche österreichischem Recht.

Daher will die ISPA den neuen Speichervorschriften nicht nachkommen; sie hat sich dazu mit einem Gutachten bewaffnet, das die Wiener Anwaltskanzlei Maybach Görg Lenneis & Partner (MGLP) erstellt hat.

Um als Unternehmen die Registrierung von generischen Domains wie zum Beispiel .com, .net oder .biz anbieten zu können, muss der sogenannte Registrar einen Standardvertrag mit der Internet Cooperation for Assigned Names and Numbers (ICANN) abschließen. Die im letzten Jahr eingeführte neue Version dieses Vertrages enthält die Pflicht eine Reihe von Kundendaten bis zwei Jahre über das Vertragsende hinaus zu speichern, heißt es in einer Aussendung der ISPA. Für den Vertrieb von country code Domains (z.B. .at) sei dagegen aus historischen Gründen kein ICANN-Vertrag erforderlich.

ICANN verlangt zuviel

Der Standardvertrag sehe die Möglichkeit einer Ausnahme von dieser Speicherpflicht vor, sofern sie explizit gegen nationale Rechtsvorschriften verstößt. Um eine solche Ausnahme zu erwirken, muss der Registrar bei der ICANN ein Gutachten einreichen, das diese Unvereinbarkeit feststellt. Bestätigt die ICANN daraufhin das Wegfallen der Speicherpflicht, können sich andere Registrare aus diesem Land ebenfalls auf dieses Gutachten berufen.

Um die Unvereinbarkeit mit österreichischem Recht aufzuzeigen, hat die ISPA bei der auf Technologierecht spezialisierten Wiener Anwaltskanzlei Maybach Görg Lenneis & Partner ein derartiges Gutachten in Auftrag gegeben und stellt dieses ihren Mitgliedern zur Verfügung, heißt es weiter.

Die Gutachter folgen darin weitgehend den bereits vom Europäischen Datenschutzbeauftragten vorgebrachten Kritikpunkten und sehen, unabhängig vom Schicksal der Vorratsdatenspeicherung in Österreich, eine Unvereinbarkeit des Standardvertrages mit österreichischem Datenschutz- und Telekomrecht.

„Kein berechtigtes Interesse“

„Das Gutachten war ein logischer Schritt für uns, da wir auf allen Ebenen gegen die anlasslose Speicherung von Daten im Internet vorgehen“, begründet Maximilian Schubert, Generalsekretär der ISPA die Initiative. „Es besteht weder eine gesetzliche Grundlage, noch ein überwiegendes berechtigtes Interesse an der Speicherung dieser Daten. Auch eine Zustimmung zur Speicherung durch die Kundinnen und Kunden scheint nicht möglich, da der Vertrag ja gänzlich offen lässt, zu welchem Zweck die Daten vom Registrar gespeichert werden müssen. Da die Speicherung von Kundendaten in der geforderten Art in einem eindeutigen Spannungsverhältnis zu unserer Rechtslage steht, sind wir zuversichtlich mit diesem Gutachten bald eine Ausnahme für österreichische Registrare erreichen zu können“, zeigt sich Schubert optimistisch.

Link: ISPA

Link: ICANN

Link: Maybach Görg Lenneis & Partner

 

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