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Recht, Tipps

Fußball-WM: Roland Rechtsschutz nimmt rechtliche Fallstricke beim Feiern ins Visier

Heike Sporn ©Roland
Heike Sporn ©Roland

Wien. Die Fußball-Weltmeisterschaft in Brasilien ist gestartet, nun wird es von Match zu Match, von Runde zu Runde immer spannender. Doch dabei gilt es viel zu beachten, heißt es beim Rechtschutzversicherer Roland: wo darf man Flaggen und Co. aufhängen? Darf man selbst zum großen >Public Viewing< einladen?

Und was, wenn die grölende Meute vor dem Fernseher die Nachbarn stört? Roland Rechtsschutz Partneranwältin Heike Sporn analysiert typische Problemgebiete.

Wo darf die WM-Deko hängen?

Eingefleischte Fans würden wohl am liebsten das ganze Haus mit den bunten Fahnen einwickeln, heißt es in einer Aussendung. Doch manchmal ist weniger mehr – gerade in einer Mietwohnung. „In der eigenen Wohnung, an den Fenstern und am Balkon darf der Mieter schalten und walten, wie er möchte, solange er nicht die Funktion der Wohnung nachhaltig beeinträchtigt“, erklärt Rechtsanwältin Heike Sporn. Wer aber die Flagge an der Hauswand anbringen möchte, sollte erst mit dem Vermieter und den Nachbarn sprechen.

„Verdeckt zum Beispiel eine Fahne das Fenster der anderen Bewohner, können diese verlangen, dass die Deko wieder verschwindet.“ Vorher freundlich nachfragen empfiehlt sich.

>Public Viewing< – was ist erlaubt?

Pünktlich zum Anstoß versammeln sich Scharen von Fußball-Fans auf den Plätzen der Großstädte, um die jeweilige Lieblingsmannschaft anzufeuern. Doch wer darf so ein >Public Viewing< eigentlich ausrichten? „Fans, die ein Public Viewing auf einem öffentlichen Platz veranstalten möchten, müssen eine größere Versammlung vorher von der Stadt genehmigen lassen“, so Sporn.

Grundsätzlich rät die Anwältin aber vom selbst organisierten >Public Viewing< ab. „Der Veranstalter ist für die Sicherheit der Besucher verantwortlich. In einem Wohngebiet könnten sich außerdem die Anwohner gestört fühlen. Wird darauf keine Rücksicht genommen, muss der Ausrichter auch dafür geradestehen.“

Auto-Korso – worauf sollten Fans achten?

Auch beim Ausnahmezustand während der WM müssen sich Autofahrer an die Regeln halten. „Die Straßenverkehrsordnung gilt während der Weltmeisterschaft natürlich weiterhin uneingeschränkt“, betont Sporn. Das heißt auch, dass sich alle Mitfahrer anschnallen müssen und dass der Fahrer nüchtern bleiben muss. Und auch extremes Hupen gilt rein rechtlich als Straftat. „Man sollte vor allem darauf achten, dass man keine anderen Verkehrsteilnehmer oder die Anwohner stört oder sogar gefährdet.“

Eines darf beim Auto-Korso nicht fehlen: Fähnchen am Fenster, >Fanflosse< auf dem Dach oder eine große Fahne über der Motorhaube. Hier sind der Vielfalt keine Grenzen gesetzt – zumindest beinahe. „Der Autoschmuck darf zum Beispiel nicht das Kennzeichen verdecken oder dem Fahrer die Sicht nehmen.“

Fan-Gesang und Jubel-Schreie – was gilt als Ruhestörung?

Kurz vor dem Abpfiff fällt das erlösende 1 : 0 – da kann es auf den Straßen und in den Wohnzimmern laut werden. Freude bei den Fußball-Fans, Ärgernis für den Rest. „In Mietshäusern müssen alle Mieter Rücksicht auf die Hausordnung nehmen.“ Ab einer bestimmten Uhrzeit sollte man also trotz Euphorie die Lautstärke etwas drosseln. „Gegen einen kurzen Tor-Jubel wird aber sicherlich kein Nachbar etwas haben.“

Schwieriger wird es bei Massenveranstaltungen: Grölende Fans auf den Meilen können ein echtes Lärmproblem werden. „Hier können sich Bewohner vorher an die zuständige Verwaltungsbehörde wenden und diese bitten, die Fan-Meile zu verlagern oder sie zumindest möglichst anwohnerfreundlich zu gestalten.“

Link: Roland Rechtsschutz

 

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