Wien. Österreichs Finanzministerium hat per Erlass seine Rechtsansicht zur Anwendung des wirtschaftlichen Arbeitgeberbegriffes in Fällen bloßer Arbeitskräfteüberlassung (Personalgestellung) dargelegt, meldet die KPMG. Dabei geht es konkret um international tätige Personen.
Damit werde über ein Jahr nach einem Schwenk in der Rechtsprechung des VwGH weitgehend klargestellt, welcher Verwaltungsauffassung sich die Steuerpflichtigen gegenüber sehen.
Das Höchstgericht hatte seinerzeit laut KPMG-Aussendung eine Kehrtwende bei der Besteuerung international tätiger Personen vollzogen: bei der grenzüberschreitenden Arbeitskräfteüberlassung gelte der Beschäftiger (Gestellungsnehmer) unabhängig vom formalrechtlichen Dienstverhältnis als wirtschaftlicher Arbeitgeber, wenn er letztlich den Arbeitslohn wirtschaftlich trägt. Das hat wichtige Konsequenzen im Bereich der Lohnsteuer usw.
Dem folge nun die Finanzverwaltung, allerdings mit wichtigen Unterschieden: so gilt die neue Richtschnur nur auf Ebene von Doppelbesteuerungsabkommen, und gerade für wichtige Partnerländer wie Deutschland und die Schweiz gelten eigene Regeln.
Es ergeben sich Konsequenzen für verschiedene Szenarien internationaler Beschäftigung, die die KPMG in aktuellen Steuernews darlegt.
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