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Recht

Strafprozessordnung wird neu: Brandstetter-Entwurf passiert Ausschuss mit Stimmen von vier Parteien

Wien. Der Justizausschuss des Parlaments hat dem ersten Reformvorhaben von Justizminister Wolfgang Brandstetter zugestimmt, der Reform der Strafprozessordnung (StPO). Brandstetter zeigte sich über die „deutliche Mehrheit“ erfreut: neben den Regierungsparteien ÖVP und SPÖ haben auch Team Stronach und Neos zugestimmt. Kein Ja kam allerdings von FPÖ und Grünen.

Der Entwurf des Justizministers soll mit 1. Jänner 2015 in Kraft treten. Man erhofft sich „schnellere Verfahren und besseren Rechtsschutz“, so Brandstetter. Für seine früheren Berufskollegen – Brandstetter war Strafverteidiger – wird ebenfalls etwas getan: Der Verteidigerkostenersatz bei Freispruch wird verdoppelt; dieser war geraume Zeit nicht mehr angepasst worden.

Zu den wichtigsten Verbesserungen sollen künftig u.a. laut einer Aussendung folgende Neuerungen des Reformpakets beitragen:

  • die Einführung eines dreijährigen Zeitlimits für staatsanwaltliche Ermittlungen und eines neuen Mandatsverfahrens,
  • der Einsatz eines zweiten Berufsrichters bei komplexen Schöffenverfahren,
  • eine klarere Abgrenzung zwischen dem Verdächtigen- und Beschuldigtenbegriff.

Brandstetter war vor seinem Amtsantritt als Justizminister nicht nur als Universitätsprofessor (WU Wien), sondern auch als Strafverteidiger tätig, also unmittelbar mit der Materie vertraut.

Link: Justizministerium

 

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