Wien. Kurz vor der Sommerpause haben die Parlamentarier neben den Änderungen im Grunderwerbsteuergesetz auch noch das Budgetbegleitgesetz 2014 beschlossen: Damit werden 41 Gesetze geändert. Auch die Regierung ist noch aktiv: Im Juni wurde im Ministerrat die erwartete Novelle zum Finanzstrafrecht ohne vorheriges Begutachtungsverfahren beschlossen und dem Nationalrat zugeleitet.
Danach sollen schon ab 1. Oktober 2014 Selbstanzeigen in Zusammenhang mit Betriebsprüfungen nicht mehr strafbefreiend erstattet werden können, warnt das Beratungsunternehmen BDO Austria.
Waren erstmalige Selbstanzeigen für vorsätzlich oder grob fahrlässig begangene Finanzdelikte bislang straffrei und führten erst im Wiederholungsfall zu einer Abgabenerhöhung von 25 %, soll künftig bereits die erste Selbstanzeige zu einem Abgabenzuschlag von 5% führen, heißt es in aktuellen Steuernews.
Eine wiederholte Selbstanzeige bei derselben Abgabe sei künftig ausgeschlossen, und es kommt ein gestaffelter Satz von Aufschlägen zum Einsatz: Bei Beträgen über 33.000 Euro soll der Zuschlag 15%, über 100.000 Euro 20% und über 250.000 Euro 30% betragen.
Link: BDO Austria