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Recht, Tipps

VfGH kippt Vorratsdatenspeicherung ohne Reparaturfrist, Internet-Community zeigt sich erfreut

VfGH-Präsident Gerhart Holzinger ©VfGH/A.Bieniek
VfGH-Präsident Gerhart Holzinger ©VfGH/A.Bieniek

Wien. Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat wie bereits vielerorts erwartet die umstrittene Vorratsdatenspeicherung in Österreich aufgehoben. Konkret stehe die „anlasslose flächendeckende Speicherung“ der persönlichen Verbindungsdaten einen unverhältnismäßigen Eingriff in die Grundrechte dar.

Eine Frist zur Reparatur wird nicht gewährt. Die Aufhebung tritt mit Kundmachung der Aufhebung, die unverzüglich durch den Bundeskanzler zu erfolgen hat, in Kraft, so der VfGH. Zuvor hatte bereits der EuGH die entsprechende EU-Richtlinie aufgehoben. Die Internetprovider zeigen sich erfreut, wollen aber die schon eingerichtete „Durchlaufstelle“ für die Vorratsdatenspeicherung beibehalten.

Österreichs Regierung hatte die Voratsdatenspeicherung bis zuletzt verteidigt, allerdings wurde sie in der Praxis von den Ermittlungsbehörden anscheinend bisher relativ wenig – und vor allem mit wenig herzeigbarem Erfolg in konkreten Ermittlungsfällen – eingesetzt.

Freude der Internet-Community

Die österreichische Internetprovider-Vereinigung ISPA freut sich: „Natürlich haben wir gehofft, dass der VfGH die Vorratsdatenspeicherung aufhebt, sicher waren wir uns da aber bei weitem nicht. Wir setzen uns ja bereits seit 2006 intensiv mit diesem Thema auseinander und haben diese anlasslose Pauschalüberwachung schon immer strikt abgelehnt“, so Generalssekretär Maximilian Schubert in einer Aussendung. „Wir sind zuversichtlich, dass auch der Gesetzgeber dieses Urteil respektiert und von einer neuerlichen Einführung der Vorratsdatenspeicherung Abstand nimmt.“

Schubert sieht die Rechtsdurchsetzung im Internet als laufenden Prozess, die Vorratsdatenspeicherung und ihr jetziges Ende sei nur ein Mosaikstein daraus. „Das Aus für die Vorratsdatenspeicherung darf nun auf keinen Fall zum Anlass für eine schleichende Ausweitung der Befugnisse der Rechtsdurchsetzungsbehörden genommen werden. Es muss bei allen Beteiligten unbedingte Klarheit über die von den Behörden angewandten Maßnahmen geben“, fordert Schubert, der sich vom Gesetzgeber neben Rechtssicherheit in Hinkunft auch mehr Fingerspitzengefühl und vor allem Transparenz im Umgang mit der Privatsphäre der Nutzerinnen und Nutzer wünscht. Einer konstruktiven Zusammenarbeit aller Stakeholder wolle man sich aber nicht verschließen.

Sorgen um die „Durchlaufstelle“

Auch als die Umsetzung der vom EuGH mittlerweile rückwirkend aufgehobenen EU-Richtlinie in Österreich nicht mehr zu verhindern war, habe sich die ISPA nachdrücklich für eine grundrechtsschonende und auf größtmögliche Sicherheit der Nutzerdaten bedachte Vorgehensweise engagiert und an deren Umsetzung mitgearbeitet. „Wir konnten zwar 2012 die Vorratsdatenspeicherung in Österreich nicht mehr verhindern, aber mit der Etablierung der Durchlaufstelle, über die Beauskunftungen von Nutzerdaten laufen müssen, wurde ein Instrument geschaffen, das für Transparenz sorgt und Missbrauch bestmöglich verhindert“, so Schubert.

Über diese Durchlaufstelle würden die Daten hochverschlüsselt übermittelt und mittlerweile ersetze diese auch bei der Beauskunftung von Verkehrsdaten die bis vor kurzem üblichen Faxe und E-Mails. „Der Wegfall der Vorratsdatenspeicherung darf aber keinesfalls das Aus für die Durchlaufstelle bedeuten, sonst fallen wir bei der Beauskunftung wieder in die E-Mail und Fax-Steinzeit zurück“, fordert Schubert.

Link: VfGH

 

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