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Recht

Reform von Strafverfahren und Exekutionen beschlossen: Mehr Tempo, mehr Absprachen?

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Wien. Schnellere Verfahren, mehr Effizienz und verbessertem Rechtsschutz für die Betroffenen erhoffen sich die Parlamentarier von den Änderungen im Strafverfahren und in der Exekutionsordnung, die jetzt im Parlament beschlossen wurden. Das Strafprozessrechtsänderungsgesetz setzt für das staatsanwaltschaftliche Ermittlungsverfahren eine maximale Dauer von drei Jahren fest und führt für minderschwere Fälle das Mandatsverfahren wieder ein. Ziel der einstimmig angenommenen Novelle zur Exekutionsordnung wiederum sind Verbesserungen bei der Eintreibung von Forderungen.

Ein großes Thema in beiden Fällen sind – nun teilweise verbotene – Absprachen zwischen Beteiligten.

Hauptstoßrichtung des Strafprozessrechtsänderungsgesetzes, das mit den Stimmen von SPÖ, ÖVP, FPÖ, Team Stronach und Neos verabschiedet wurde, ist die Verfahrensbeschleunigung, zu der u.a. auch eine grundsätzlich mit drei Jahren festgelegte Frist für die Höchstdauer des Ermittlungsverfahrens beitragen soll.

Daneben bezweckt die Novelle aber auch den Ausbau des Rechtsschutzes, meldet die Parlamentskorrespondenz. So nehme das Gesetz nunmehr eine eindeutige Abgrenzung zwischen den Begriffen „Beschuldigter“ und „Verdächtiger“ vor und schaffe darüber hinaus eine klare Rechtsgrundlage für die staatsanwaltschaftliche Öffentlichkeitsarbeit während des Strafverfahrens.

Wieder eingeführt wird das Mandatsverfahren – ein Punkt, der bis zuletzt umstritten war. Ein einstimmig beschlossener Entschließungsantrag der Regierungsparteien gehe nun auf im Begutachtungsverfahren, aber auch im Rahmen der Ausschusssitzung vorgebrachte Bedenken ein und fordere begleitende Maßnahmen, um eine opfergerechte Abwicklung des Mandatsverfahrens sicherzustellen.

Vor allem bei Fällen häuslicher Gewalt dürfe es durch das Mandatsverfahren zu keiner Verkürzung der Opferrechte kommen, heißt es: RichterInnen und StaatsanwältInnen sollen sämtliche Betroffene, insbesondere Opfer, individuell und umfassend über ihre Rechte belehren. Ausdrücklich Bezug genommen werde dabei auch auf die Opferschutzeinrichtungen, insbesondere Gewaltschutzzentren und Weißer Ring. Auch soll es spätestens bis Ende Juni 2017 eine Evaluierung geben.

Maßnahmen zur Verfahrensbeschleunigung

Die Maßnahmen zur Verfahrensbeschleunigung wurden meist begrüßt, allerdings gab es in der parlamentarischen Diskussion auch Befürchtungen, eine mangelnde personelle Ausstattung der Gerichte und Staatsanwaltschaften werde weiterhin Verzögerungen verursachen.

Das Glas sei halb voll, skizzierte Albert Steinhauser die Einschätzung des Pakets durch die Grünen, meinte aber, aufgrund des hohen Tempos bei der Erarbeitung des Gesetzes und der kurzen Begutachtungsfrist könne seine Fraktion (als einzige) nicht zustimmen. Man könne aber durchaus positive Ansätze erkennen. So sei die Drei-Jahres-Frist grundsätzlich nicht falsch, sie ändere aber nichts an der Grundproblematik der langen Verfahrensdauer. Nach Meinung Steinhausers müsste bei jenen Bereichen angesetzt werden, die die Verfahren in die Länge ziehen, so etwa bei der Berichtspflicht oder bei den Kontoöffungen. Skeptisch sah er auch das Mandatsverfahren. Dieses dürfe nicht den außergerichtlichen Tatausgleich verdrängen, auch sei Vorsicht geboten, dass es nicht zur Prozessabsprachen kommt.

Justizminister Wolfgang Brandstetter unterstrich, dass den Bedenken der Opferschutzeinrichtungen Rechnung getragen wurde. So haben Opfer nunmehr die Möglichkeit, durch Einspruch ein Mandatsverfahren zu verhindern.

Novelle zur Exekutionsordnung

Die einstimmig verabschiedete Novelle zur Exekutionsordnung verfolgt im Wesentlichen den Zweck, die Effizienz der Forderungseintreibung zu verbessern und den Rechtsschutz weiter auszubauen. So ist eine Stärkung der Rechte prozessunfähiger Personen vorgesehen, weiters soll es im Aufschiebungsverfahren rechtliches Gehör geben, das Rekursverfahren wiederum wird zweiseitig gestaltet.

Enthalten ist in der Novelle zudem eine Indexanpassung der Vollzugsgebühren; letztere sei nach 10 Jahren notwendig geworden. Eine spezielle Bestimmung soll Bieterabsprachen bei Zwangsversteigerungen unterbinden.

Link: Parlamentskorrespondenz

 

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