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Recht, Tipps

Zahlscheinentgelte: OGH verurteilt T-Mobile exemplarisch zur Unterlassung entsprechender Klauseln

Wien. Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat den langjährigen Rechtsstreit um das von vielen Unternehmen verlangte „Zahlscheinentgelt“ nunmehr abschließend entschieden.

In einem Verbandsklageverfahren des Vereins für Konsumenteninformation (VKI) verurteilte der OGH T-Mobile exemplarisch zur Unterlassung entsprechender Klauseln in den AGB. 

„Ein langes Ringen nimmt damit ein Ende“, erklärt Peter Kolba, Leiter des Bereichs Recht im VKI. „Zahlscheinentgelte – egal unter welchem Namen sie verrechnet werden – sind ab sofort nicht mehr zulässig. Auch die in der Vergangenheit kassierten Entgelte sind an die Kunden zurückzuzahlen.“

Unter www.verbraucherrecht.at startet der VKI nun eine Sammelaktion zur Rückholung der in den vergangenen Jahren bezahlten Entgelte. Gesammelt werden Forderungen gegen Unternehmen unterschiedlichster Branchen, die im Weiteren zur direkten Rückzahlung an ihre Kunden aufgefordert werden. Die Aktion ist vorerst mit 30 September 2014 befristet und für Teilnehmer kostenlos, heißt es in einer Aussendung.

„Kann mehrere hundert Euro ausmachen“

“Beim Mobilfunkbetreiber macht die Rückforderung vielleicht über die Jahre rund 150 Euro aus. Wenn man aber alle Verträge erfasst, dann kann man schon auf Beträge von einigen hundert Euro kommen, die man zurückfordern kann”, so Kolba. “Es handelt sich hier um einen typischen Streuschaden: Von Millionen Kunden wurden kleine Beträge kassiert. Viele werden den persönlichen Aufwand scheuen, diese Beträge zurückzufordern, damit kalkulieren auch die betroffenen Unternehmen und behalten den Unrechtgewinn. Mit unserer Aktion wollen wir genau das verhindern.”

Link: VKI

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