Wien. Das Finanzministerium (BMF) hat am 17. Juli 2014 einen Begutachtungsentwurf zur Änderung der bestehenden Fonds-Melde-Verordnung versandt. Die Begutachtungsfrist war sehr kurz und endete bereits am 23. Juli 2014, so das Beratungsunternehmen Deloitte.
Die bestehende Fonds-Melde-Verordnung werde auf Meldungen ausschüttungsgleicher Erträge für Fondsgeschäftsjahre, die vor dem 1. Jänner 2015 beginnen, verlängert. Für Fondsgeschäftsjahre, die ab dem 1.Jänner 2015 beginnen, soll dann ein neues Fonds-Melde-Schema mit neuen Meldecodes zur Anwendung kommen.
Ab 1.1.2015 sind EU-QuESt pflichtige Zinsen mit einem Inlandsbezug für bestimmte beschränkt Steuerpflichtige KESt-pflichtig. Betroffen sind natürliche Personen mit Wohnsitz in einem Nicht EU Mitgliedstaat sowie Körperschaften mit einem Sitz außerhalb Österreichs, also ausländische Anleger, die nicht den Regelungen des EU-Quellensteuerregimes unterliegen, so Deloitte in aktuellen Steuernews.
Frist bis Mitte November
Fonds, die diese Zinserträge sowohl täglich als auch im Rahmen einer Ausschüttungsmeldung oder Jahresmeldung der ausschüttungsgleichen Erträge melden wollen, können diese Meldeabsicht bis 14. November 2014 bei der Oesterreichischen Kontrollbank (OeKB) anmelden.
Die täglichen Meldungen hat der Fonds bzw dessen Administrator an die OeKB durchzuführen, die Ausschüttungsmeldung und die Jahresmeldung der steuerliche Vertreter des Fonds an die OeKB. Etwaige KESt-Meldungen für österreichische Anleger bleiben davon unberührt, so Deloitte.
Link: Deloitte