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Business, Recht

Schiedsgericht: Russland soll für Yukos 50 Milliarden Dollar Entschädigung bezahlen

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Den Haag. Russland soll an ehemalige Aktionäre des zerschlagenen russischen Ölkonzerns Yukos eine Entschädigung von über 50 Milliarden US-Dollar (37,2 Mrd. Euro) zahlen. Das entschied der Ständige Schiedsgerichtshof in Den Haag am Montag. Die Ex-Aktionäre werden dabei von der internationalen Anwaltskanzlei Shearman & Sterling (Hauptsitz ist in New York) vertreten.

Die Summe gilt als die größte, die jemals von einem Schiedsgericht zugesprochen wurde. Das dreiköpfige Richtergremium entschied laut Schiedsgerichtshof einstimmig; einer der drei Richter wurde von Russland nominiert. Neben der Entschädigung selbst fallen Anwalts- und Gerichtskosten in enormer Höhe an.

Das Tribunal hat entschieden, dass Moskau seine Verpflichtungen gemäß Energy Charter Treaty (ECT) verletzt, den Bankrott des Ölriesen Yukos aus politischen Motiven vorangetrieben und die Aktionäre somit enteignet habe, heißt es.

Neben der Entschädigung selbst soll Russland laut Shearman & Sterling an die Kläger 60 Millionen US-Dollar an „legal fees“ (Beratungs- und Verfahrenskosten) erstatten; dies seien 75% of der im Verfahren entstandenen Kosten; weiters muss Russland 4,2 Millionen Eiuro an Kosten des Schiedsverfahrens erstatten.

Ursprünglich hatten die Kläger eine Entschädigung von 100 Milliarden Dollar gefordert.

„Herrschaft des Gesetzes“

Emmanuel Gaillard, Chef der Arbitration Group von Shearman & Sterling, sieht die Entscheidung als „großen Tag für die Herrschaft des Rechts“ an: eine Supermacht wie die Russische Föderation werde für ihre Verletzung internationalen Rechts zur Verantwortung gezogen, und zwar „by an independent arbitral tribunal of the highest possible calibre”.

Der zugesprochene Schadenersatz sei endgültig und in 150 Staaten gemäß New Yorker Übereinkommen von 1958 vollstreckbar, so Yas Banifatemi, International Arbitration Partner bei Shearman & Sterling. Laut Aussendung hat Russland bis 15. Jänner 2015 Zeit, die Rekordsumme zu überweisen; danach drohen Verzugszinsen.

Link: Shearman & Sterling

 

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