Wien. CMS Reich-Rohrwig Hainz hat die zweite Auflage seines Leitfadens zu grenzüberschreitenden Zusammenschlüssen (Cross-Border Mergers) veröffentlicht.
Das Werk bietet einen Überblick über die wichtigsten rechtlichen und steuerlichen Auflagen bei grenzüberschreitenden Zusammenschlüssen in 19 europäischen Ländern.
Länderübergreifende Verschmelzungen haben in Europa in den letzten Jahren zugenommen. Besonders multinationale Unternehmen strukturieren ihre europäischen Niederlassungen neu, um von optimierten rechtlichen und administrativen Strukturen, verbessertem Cash Management und regulatorischen Vorteilen zu profitieren, heißt es in einer Aussendung.
Der CMS Guide to Cross-Border Mergers beschreibt grundlegende Aspekte des Gesellschafts-, Arbeits- und Steuerrechts, die bei grenzüberschreitenden Zusammenschlüssen in 19 europäischen Ländern zum Tragen kommen. Der Leitfaden sowie das dazugehörige Online-Planungstool beinhalten:
- eine Auflistung der Gesellschaftsformen, die in grenzüberschreitenden Verschmelzungen zusammengeführt werden können,
- formale und inhaltliche Aspekte wichtiger Transaktionsdokumente,
- interne Verantwortlichkeiten, zuständige Behörden und weitere beteiligte Parteien,
- zu beachtende Fristen und Veröffentlichungspflichten,
- bedeutende steuerliche Konsequenzen,
- Anforderungen an die Arbeitnehmervertretung.
„Grenzüberschreitende Verschmelzungen sind komplexe Transaktionen, die besonders aufgrund der bestehenden unterschiedlichen und nicht aufeinander abgestimmten nationalen Regelungen von Beginn an sorgfältiger Planung bedürfen. Die Neuauflage des CMS Guide baut auf unserer jahrelangen Erfahrung bei der Betreuung derartiger Transaktionen auf und stellt praktische Abwicklungsaspekte in den Vordergrund“, erklärt Peter Huber, Managing Partner und Leiter des internationalen Transaktionsteams von CMS in Wien.
19 europäische Länder
Der Leitfaden umfasst die Länder Belgien, Bulgarien, Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Italien, Kroatien, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik und Ungarn.
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