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Recht, Tipps

Urlauber-Frust zur Halbzeit der Sommersaison 2014: Zwei Drittel der Beschwerden nach Online-Buchung, so AK

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Wien. Der Urlaub ist den Österreichern lieb und viel wert – aber nicht jeder ist danach gut auf die Reiseanbieter und Hoteliers zu sprechen. Stornos wegen politischer Unruhen, mangelhafte Unterkünfte, Lärm & Co sowie verspätete oder gestrichene Flüge waren 2014 die drei größten Ärgernisse.

Das zeigt eine Auswertung von 153 Reisebeschwerden zur Halbzeit der sommerlichen Haupt-Urlaubssaison, die die AK durchgeführt hat. In zwei Drittel der Fälle erfolgte die Buchung online.

Für viel Aufregung sorgten auch heuer politische Unruhen oder Hochwasser in den Urlaubsländern, heißt es in einer Aussendung. Die verunsicherten UrlauberInnen wollten über die Sicherheitslage im Land oder die Verhältnisse vor Ort Bescheid wissen. Fast jede/r vierte Urlauber/in ließ sich über kostenlose Reisestornos oder Umbuchungen beraten.

Rund 22 Prozent waren wegen der schlechten Unterbringung und anderen Mängeln vor Ort aufgebracht. Meist ging es um desolate, abgewohnte Zimmer und Lärm durch Flugzeuge oder Feste. In einem Fall hatten UrlauberInnen bei einer Kreuzfahrt lästige Gäste in ihren Kabinen – sie wurden von Wanzen geplagt. Auch die angebotenen Ersatzleistungen nach Reklamationen ließen teils zu wünschen übrig. Thema waren auch Strände, die nicht zum Baden geeignet waren oder anders aussahen, als im Prospekt abgebildet.

Rund jeder Fünfte ärgerte sich über seinen Flug: gestrichen oder stark verspätet. Die geltend gemachten Entschädigungsleistungen nach der Fluggastrechte-Verordnung wurden mehrfach von den Fluglinien verweigert – meist mit dem Hinweis auf technische Gebrechen. Teilweise reagierten die Airlines gar nicht auf die Forderungen der KundInnen. Klagen gab es auch über beschädigtes Gepäck.

Was sonst noch die Gemüter erhitzte

Die Preise machten Probleme: So waren etwa bei Onlineportalen die Angaben intransparent, oder es gab Zuschläge, die erst nach der Buchung ersichtlich waren. Auch Leistungsänderungen knapp vor der Abreise sorgten für Kritik – Odessa etwa wurde wegen der politisch prekären Lage in der Ukraine als Ausflugsziel gestrichen. Die Alternative konnte auch Sicht der UrlauberInnen nicht mithalten. Weitere Verbraucherprobleme gab es mit den Online-Buchungsportalen – Doppelbuchungen oder Buchungen, die nicht an die Fluglinien weitergeleitet wurden.

Die AK analysierte konkret die ersten Beschwerden von UrlauberInnen in der Haupturlaubszeit, die sich vom Verein für Konsumenteninformation (VKI) von Mitte Juni bis Mitte Juli beraten ließen. Von den 153 Anfragen (2013: 210) hatten 59 VerbraucherInnen (39 Prozent) eine Pauschalreise gebucht. Etwas mehr als die Hälfte (85) der Beschwerden ging auf Flüge zurück, vier auf eine Ferienunterkunft und fünf Anfragen betrafen andere touristische Leistungen wie Mietwagen, Bahn oder Bus. Die Buchungen erfolgten in zwei Drittel der Fälle online. Die Anfragen bezogen sich vor allem auf die Reiseorte Israel, Spanien und Italien.

Was getan werden kann

Die AK beschreibt in der Aussendung Fallbeispiele:

Stotternder Start in den Urlaub: Frau P. und Frau G. hatten eine Pauschalreise nach Kuba gebucht. Beim Hinflug traten nach etwa sieben Stunden über dem Atlantik plötzlich technische Probleme auf. Der Flieger wurde nach Europa/Manchester umgeleitet, wo er nach insgesamt rund zehn Flugstunden landete. Auch der Weiterflug nach Varadero hätte nicht länger gedauert. Nach einer Nacht im Hotel auf Kosten der Fluglinie verzögerte sich am nächsten Tag der Start um drei Stunden. Ursache: wieder technische Probleme – diesmal beim Einchecken. Die beiden erreichten Kuba insgesamt 25 Stunden später als geplant. Die Fluglinie wies den Anspruch auf Entschädigungsleistung zurück, den sie nach ihrer Rückkehr geltend gemacht hatten: Es hätte ein unerwartet aufgetretener Flugsicherheitsmangel vorgelegen. Die Reklamation gegenüber dem Reiseveranstalter läuft noch.

Jähes Urlaubsende aus Sicherheitsgründen: Herr W. verbrachte mit seiner Gattin im März einen Badeurlaub in Ägypten. Zwei Tage vor Ende ihres einwöchigen Urlaubs wurden sie wegen der instabilen politischen Lage im Land und einer Reisewarnung des deutschen Auswärtigen Amtes zurückgebracht. Der Rückflug erfolgte nach München; im Anschluss daran traten sie die Bahnfahrt nach Wien an. Für die zwei entfallenen Urlaubstage bot der Reiseveranstalter nur 88 Euro, also den anteiligen Hotelpreis. Der OGH hatte in einem ähnlich gelagerten Fall anteilige Kosten vom Gesamtpreis zugesprochen, also einschließlich der Flugkosten. Die AK intervenierte und letztlich erhielten sie eine Rückerstattung von 316 Euro.

Empfohlen wird Konsumenten aus Sicht der AK im Fall des Falles Folgendes:

  • Ansprüche mit einem eingeschriebenen Brief geltend machen (Musterbrief auf der AK-Homepage).
  • Bei berechtigten Beschwerden muss man sich nicht mit Gutscheinen abwimmeln lassen. Eine Preisminderung ist in bar zu gewähren. Orientierung bei Pauschalreisen bietet die „Frankfurter Tabelle“ (ebenfalls AK-Homepage).
  • Schadenersatz für entgangene Urlaubsfreude ist möglich. Voraussetzung sind allerdings zumindest erhebliche vom Reiseveranstalter verschuldete Mängel.
  • Sicher ist sicher – für den nächsten Urlaub: Beanstanden Sie Reisemängel vor Ort. Dokumentieren Sie die Mängel (etwa Fotos, Zeugen, Videos), damit Sie Beweise haben.

Link: AK

 

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