Wien. Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat nach eigenen Angaben einen Musterprozess zur privaten Vergabe von Krediten gewonnen, wenn auch zunächst nur in der 1. Instanz. Ein Vermögensberater hatte zwischen privaten Anlegern und Kreditsuchenden vermittelt, mit dem Angebot: “Privatkredite für bis zu sechs Prozent”.
Beim VKI gingen dazu in der Vergangenheit sowohl von Anlegern als auch von Kreditnehmern Beschwerden ein. Ein Musterprozess im Auftrag des Sozialministeriums sollte nun die Frage des Zinsanspruches klären. Diesen Prozess habe der VKI vor dem Bezirksgericht Donaustadt in erster Instanz gewonnen.
Im konkreten Fall waren einer älteren Dame für die Vergabe von Krediten gute Zinserträge in Aussicht gestellt worden. Die Pensionistin vergab in Folge zumindest 20 Kredite an unterschiedliche Personen. Als die Zahlung ausblieb, klagte sie in einem Fall die Zinsen in Höhe von 276 Euro bei einer Kreditnehmerin ein, die diese Forderung wiederum bestritt. Nach Ansicht des VKI handelte es sich im konkreten Fall um ein konzessionspflichtiges Bankgeschäft, bei dem – ohne Konzession – auch kein Zinsenanspruch bestand.
Das Gericht sagt ja
In seinem aktuellen Urteil bestätigte das Bezirksgericht Donaustadt nun diese Einschätzung, heißt es in einer Aussendung. Das Gericht verwies auf § 100 Bankwesengesetz (BWG), wonach kein Anspruch auf Zinsen bestehe, wenn Kredite nachhaltig und in der Absicht, Einnahmen zu erzielen vergeben werden, ohne dass dabei eine Bankkonzession vorliegt. Die Pensionistin hat damit keinen Anspruch auf eine Verzinsung. Die Klage gegen die Konsumentin wurde – nicht rechtskräftig – abgewiesen.
„Der Fall verdeutlicht die Gefahren für private Kreditgeber“, erklärt Thomas Hirmke, zuständiger Jurist im VKI. Sollte die Entscheidung rechtskräftig werden, bringe sie außerdem eine Entlastung für jene Konsumenten, die über Vermittlung des Vermögensberaters Kredite bei vergleichbaren Anlegern aufgenommen haben.
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