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Bildung & Uni, Business, Recht

Wenn die Mitarbeiter etwas erfinden: Regelungslücken sind frustrierend und teuer, so CMS

Egon Engin-Deniz ©Credit CMS
Egon Engin-Deniz ©Credit CMS

Wien. Kulturelle und gesetzliche Faktoren spielen eine wichtige Rolle bei der Verwertung und Vergütung von Arbeitnehmererfindungen in Europa: Das ist das Ergebis einer aktuellen CMS Umfrage zu Vergütungssystemen für Arbeitnehmererfindungen, so Europas größtes Kanzleinetzwerk.

Das „Employee Inventor Rewards Survey“, eine jährlichen Analyse von europäischen vertraglichen Systemen zur Inanspruchnahme und Vergütung von Arbeitnehmererfindungen, wurde heuer zum zweiten Mal durchgeführt. Teilnehmer der Umfrage waren große internationale und europäische Unternehmen und deren Rechtsabteilungsleiter. Überraschendes Ergebnis: sogar einige Großkonzerne verzichten auf eine Regelung der sensiblen Materie. Das Ergebnis können teure Streitigkeiten sein, heißt es.

Eine der Kernfragen der Studie befasste sich mit den positiven wie negativen Auswirkungen aktuell bestehender vertraglicher Vergütungsvereinbarungen zwischen Arbeitgebern und angestellten Erfindern, heißt es in einer Aussendung. Nicht immer bewirken diese für Arbeitnehmer einen Anreiz zu eigenständiger Forschung und Entwicklung. Ein Drittel der befragten Unternehmen (40 % im Vorjahr) gab an, mit Arbeitnehmern in Auseinandersetzungen über Anerkennungen für Erfindungen geraten zu sein. Der Schluss liege demnach nahe, dass die getroffenen Vergütungsvereinbarungen nicht die erhoffte streitschlichtende Funktion erfüllen.

Nicht immer per Gesetz

Weil nicht in allen befragten Unternehmen – anders als etwa für österreichische oder deutsche Arbeitgeber – gesetzlich zwingende Bestimmungen für Arbeitnehmererfindungen bestehen, bezog die Umfrage auch freiwillige Anerkennungen mit ein. Die meisten befragten Unternehmen waren multinationale Konzerne mit mehr als 10.000 Arbeitnehmern (42 %), gefolgt von kleinen und mittelständischen Unternehmen F&E- getriebener Sektoren wie Technologie, Lifesciences und Konsumgüter.

78 % der befragten Unternehmen gaben an, Diensterfindungen (arbeits-)vertraglichen Regelungen zu unterwerfen – für CMS das Best-Practice-Beispiel für Unternehmen, die im Bereich der Forschung und Entwicklung tätig sind. Überraschenderweise ergab die Umfrage jedoch, dass einige multinationale Konzerne keine Diensterfindungsregelungen getroffen haben, heißt es weiter.

Die Umfrage bestätigt die Bedeutung von kulturellen Faktoren bei der Belohnung von Arbeitnehmern. Unterschiede in der Landes-, aber auch der Unternehmenskultur haben einen Einfluss darauf, ob Mitarbeiter finanzielle Belohnungen oder andere Formen der Anerkennung, wie z. B. Erfinderplaketten oder feierliche Preisvergaben, höher bewerten.

Die Gefahren

Egon Engin-Deniz, Partner und Leiter des Bereichs Gewerblichen Rechtsschutz und Medien bei CMS in Wien sowie Head der Pan-European CMS IP Group: „Es wird mitunter von ausländischen Dienstgebern in Hinblick auf ihre österreichischen Dienstnehmer übersehen, dass der Arbeitgeber keinen Anspruch auf die Übertragung und Nutzung der Erfindungen von Dienstnehmern hat, wenn keine gültigen Diensterfindungsvereinbarungen geschlossen worden sind. Auch wenn solche getroffen wurden, sind Auseinandersetzungen wahrscheinlich, wenn der Dienstgeber Diensterfindungsmeldungen seiner Angestellten nicht richtig interpretiert oder gemeldete Erfindungen nicht rechtzeitig aufgreift.“

Trotz vertraglicher Vereinbarung seien gerichtlich ausgetragene Auseinandersetzungen über die Höhe der Vergütung – oft auch im Zusammenhang mit dem Ausscheiden von Schlüsselkräften – nicht selten. „Gerade F&E-lastigen Unternehmen sei daher ein Diensterfindungsmanagement beginnend mit der Präzisierung von oft leider zu allgemein formulierter Vertragsklauseln und eine standardisierte Prüfung von Diensterfindungsmeldungen und rechtzeitigen Aufgriffserklärungen empfohlen“, so Engin-Deniz

Freiwillige Vergütungen

Eine Vielzahl der befragten Unternehmen biete darüber hinaus freiwillige Vergütungen als Anreiz für alle Arbeitnehmer, um innovativ für ihren Dienstgeber tätig zu werden. Die meisten Unternehmen bieten ihren Mitarbeitern auch nicht-finanzielle Anerkennungen, wie z. B. Erfinderplaketten und feierliche Preisvergaben. Die jährlichen Ausgaben für freiwillige Vergütungen belaufen sich in der überwiegenden Zahl der Fälle auf Beträge zwischen EUR 5.000 und EUR 25.000, wobei 18 % der Unternehmen angaben, mehr als EUR 100.000 dafür – jeweils bezogen auf alle erfinderisch tätigen Dienstnehmer – aufzuwenden.

Der Zeitpunkt des tatsächlichen Zahlungsflusses einer Dienstnehmererfindungsvergütung variiere im europäischen Vergleich relativ stark. Die letztjährige Umfrage ergab, dass 92 % Unternehmen schon Patentanmeldungen honorieren und 68 % ihre Mitarbeiter für die Erteilung des Patents (nochmals) belohnen. 16 % der Befragten zahlten den Erfindern mehr als EUR 1.000 zum Zeitpunkt der Patentanmeldung. Im Vorjahresvergleich stelle dies jedoch eine deutliche Verringerung dar, gaben 2013 doch noch 35 % aller befragten Unternehmen an, Belohnungen in dieser Höhe auszuzahlen. Der Großteil der finanziellen Anerkennungen betrug, unabhängig vom Zeitpunkt der Auszahlung, zwischen EUR 500 und EUR 1.000.

44 % der befragten Unternehmen vergütet Mitarbeiter, wenn ihre Erfindung im Unternehmen selbst zur Anwendung kommt. In diesem Fall steht die Höhe der Vergütung manchmal auch in einem direkten Zusammenhang mit dem Anteil des durch die Erfindung generierten Umsatzes.

Link: CMS Reich-Rohrwig Hainz

 

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