Wien. Neue Entscheidungen zur Einkommensteuer beschäftigen das Beratungsunternehmen LeitnerLeitner in aktuellen Steuernews: Behandelt werden u.a. die Entscheidungen des Bundesfinanzgerichts (BFG) zur Einkünftezurechnung aus geschenktem Bankkonto und zur steuerlichen Behandlung von Sondergebühren einer ausländischen Oberärztin in Österreich. Darüber hinaus geht es um ein Erkenntnis zu Ziviltechnikern als Dienstnehmer, das sich laut LeitnerLeitner auch auf Rechtsanwälte übertragen lässt.
Auch der Aktienverkauf nach Kapitalerhöhung und die Veräußerung gemischt genutzter Grundstücke werden behandelt.
Weitere aktuelle Themen laut LeitnerLeitner:
- Ziviltechniker und Rechtsanwälte als Dienstnehmer
- Kein ermäßigter Steuersatz für Garagen-Betriebskosten
- Gemeiner Wert einer Briefmarkensammlung
- Verkauf eines strittigen Erbrechtes
- Schenkung aus Anlass der Scheidung
- Bauherrenmodell
- Baukostenzuschuss für Verkauf
- Nachweis eines Treuhandverhältnisses zwischen nahen Angehörigen
Bei Rechtsanwälten und Ziviltechnikern liegt die Sache konkret so: Für die Frage, ob im Werkvertrag beschäftigte Ziviltechniker als Dienstnehmer zu beurteilen sind, ist auch das Vorliegen eines wesentlichen einnahmenseitigen Unternehmerwagnisses (ausschließliche Umsatzabhängigkeit des Honorars) und ein berufsrechtliches Anstellungsverbot von Bedeutung, so LeitnerLeitner: Das entsprechende Erkenntnis des VwGH sei sinngemäß auf im Werkvertrag tätigen Rechtsanwälte übertragbar.
Link: LeitnerLeitner