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Business, Recht

26 Millionen Euro Geldbuße wegen Wettbewerbsverstößen verhängt: AK fordert Umbau der Verfahren

Wien. Im Vorjahr wurden in Österreich Geldbußen in der stolzen Höhe von 26,3 Millionen Euro wegen Wettbewerbsverstößen verhängt, so der neue Wettbewerbsbericht der AK Wien. Zum Vergleich: 2012 waren es nur 1,1 Millionen Euro. Nur einmal wurde diese Summe an Geldbußen bisher übertroffen, so die AK: 2008 bei der Verurteilung des Aufzugskartells. Auch im Vorjahr lässt sich der größte Teil der Strafen klar einer Branche zuordnen: Mit 23 Millionen Euro entfalle der Großteil auf den Lebensmittelbereich.

AK-Präsident Rudi Kaske fordert nun eine Reform der Wettbewerbsverfahren: Bei Vergleichen zwischen Sündern und Bundeswettbewerbsbehörde müsse künftig Transparenz herrschen, wer beteiligt war. Und in hochkonzentrierten Märkten sollen künftig die Anbieter beweisen, dass sie die Verbraucher nicht schädigen.

„Hier wird den Konsumentinnen und Konsumenten über ungerecht hohe Preise erheblich geschadet. Damit muss Schluss sein“, fordert AK-Präsident Rudi Kaske in einer Aussendung schärfere Maßnahmen gegen Preisabsprachen.

Kritik am Verfahren

Alle bislang abgeschlossenen Verfahren haben gemeinsam, dass sie im Rahmen von so genannten „Settlements“ beendet wurden, so die AK: das sind vorzeitig beendete Verfahren zwischen Bundeswettbewerbsbehörde und Kartellant mit anschließendem gerichtlichem Beschluss vor dem Kartellgericht. Gerechtfertigt wird dieses verkürzte Verfahren seitens der Behörde mit der Notwendigkeit der effizienten Nutzung der Ressourcen. Die Kritik der AK: Die Verfahren seien intransparent. Darüber hinaus profitierten die Kartellanten durch geringere Geldbußen, schnelleren Verfahrensabschluss und damit Kostenersparnis.

Kaske verlangt mehr Transparenz bei den Settlements: „Die Konsumentinnen und Konsumenten müssen wissen, was genau die Preisabsprache war und wer aller daran beteiligt war.“ Damit künftig Anbieter beweisen müssen, dass ihre Preise gerechtfertigt sind, fordert der AK Präsident außerdem eine „Umkehr der Beweislast für hochkonzentrierte Märkte“ – wie im Regierungsprogramm vereinbart. „Das muss rasch umgesetzt werden“, so Kaske.

Link: AK Wien

Link: Bundeswettbewerbsbehörde (BWB)

 

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