Wien. Die Sammelklage des österreichischen Juristen und Datenschutz-Aktivisten Max Schrems gegen Social Media-Multi Facebook wurde beim Handelsgericht Wien eingebracht – und von diesem prompt zurückgewiesen: Da Schrems und seine 25.000 Mitstreiter Ansprüche nach dem Datenschutzgesetz erheben, sei das Handelsgericht dafür nicht zuständig, so ein Sprecher des Gerichts gegenüber Recht.Extrajournal.Net.
In den Augen von Franz Lippe, Medienrechtsexperte der Wiener Sozietät Lansky, Ganzger + partner, ein nachvollziehbarer Schritt: „Im Datenschutzgesetz – § 32 Abs 4 DSG – wird ausdrücklich geregelt, dass das in erster Instanz mit der Ausübung der Gerichtsbarkeit in bürgerlichen Rechtssachen betraute Landesgericht zuständig ist.“
Daher sei auszuschließen, dass die Unzuständigkeitsentscheidung bekämpft werde. Für Lippe wahrscheinlicher ist ein Überweisungsantrag der Rechtssache an das Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien.
Wie schnell sich daher die Justiz nun auch inhaltlich mit der Facebook-Klage auseinandersetzen wird, bleibt daher vorerst abzuwarten, so der Experte.
Link: Lansky, Ganzger + partner