Wien. Offene Schleusen für den Kapitalnachschub bei Österreichs Unternehmen: Die Finanzmarktaufsichtsbehörde FMA hat im 2. Quartal 2014 nach eigenen Angaben 29 Kapitalmarktprospekte genhemigt. Dadurch wurde es den Emittenten ermöglicht, ein maximales Volumen von rund 54,5 Milliarden Euro zu begeben, so die FMA.
Das ist mehr als doppelt so viel wie im Vergleichsquartal des Jahres 2013: damals waren 21,3 Milliarden Euro begeben worden.
Zudem wurden 44 Nachträge genehmigt, ein Billigungsverfahren wurde seitens des Emittenten zurückgezogen und somit eingestellt. Im Vergleichszeitraum des Vorjahres wurden 29 Prospekte und 11 Nachträge genehmigt, ein Billigungsverfahren wurde eingestellt, so eine Aussendung der FMA.
Zwischen 1. April und 30. Juni wurden Prospekte von 23 Emittenten gebilligt (Q2 2013: 22).
Dabei zeige sich folgende Verteilung auf die verschiedenen Emittentenkategorien:
- IPOs, Kapitalerhöhungen und Listingprospekte: 3 (Q2 2013: 2)
- Wohnbaubanken: 3 (Q2 2013: 3)
- Basisprospekte: 16 (Q2 2013: 15)
- Anleihen: 1 (Q2 2013: 2)
Voraussetzung für die Verwendung eines Prospekts bzw. eines Nachtrags in einem anderen EWR-Mitgliedstaat ist die Übermittlung einer Notifikation an die jeweilig zuständige nationale Behörde. Im 2. Quartal 2014 wurden der FMA von Schwesterbehörden 136 Prospekte (Q2 2013: 183) und 332 Nachträge (Q2 2013: 799) notifiziert. Die FMA notifizierte zwölf Prospekte (Q2 2013: 15) und 31 Nachträge (Q2 2013: 3).
Auf Grund von Verstößen gegen das Kapitalmarktgesetz verhängte die FMA im 2. Quartal 2014 zwei Verwaltungsstrafen (Q2 2013: 2), und brachte eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft ein (Q2 2013: 0).
Link: FMA