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Steuerberater-Kammer: Österreich hat kein Einnahmen- sondern ein Ausgabenproblem

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Wien. Die Kammer der Wirtschaftstreuhänder hat sich zum gestrigen „Tax Freedom Day“ geäußert: Wie die Steuerberater festhalten, sei die Situation sogar noch dramatischer als auf den ersten Blick sichtbar werde.

Bekanntlich verschiebt sich der Tax Freedom Day – ab diesem Tag arbeiten der durchschnittliche Steuerzahler nicht mehr für den Fiskus, sondern für sich selbst – immer weiter in den Spätsommer, weil die Steuerquote steigt: Österreichs Steuerzahler müssen fast 62% des Jahres für die Staatskassa arbeiten, bis sie dann frei über ihr Einkommen verfügen können. „Das ist aber nur die halbe Wahrheit. Das Schlimme ist, dass trotz dieser Rekordeinnahmen des Staates auch noch der Schuldenstand steigt“, sagt Klaus Hübner, Präsident der Kammer der Wirtschaftstreuhänder. „Österreich hat kein Einnahmen-, sondern ein Ausgabenproblem. Umso unverständlicher ist die Diskussion um neue oder höhere Steuern, anstelle der dringend nötigen Reformen.“

Die Vorschläge für die notwendigen Reformen liegen längst auf dem Tisch, heißt es in einer Aussendung. In der Verwaltung verweist Hübner auf die 599 Vorschläge des Rechnungshofes und auch die Kammer der Wirtschaftstreuhänder habe mit dem „Steuerreformplan für Österreich“ einen entscheidenden Beitrag geleistet. Es sei wichtig, nun endlich in die Umsetzungsphase zu kommen. Hübner sieht folgende Kernpunkte einer Reform:

  • Die Steuerbelastung vor allem der niedrigeren und mittleren Einkommen ist untragbar hoch und die Notwendigkeit einer Reform völlig unbestritten.
  • Zuerst müsse eine Manövriermasse geschaffen werden, aus der dann die nötige Entlastung finanziert wird.
  • Sofort umzusetzen wären Vereinfachungen und Einsparungen im Bereich der Sozialversicherung. Insgesamt 15 Sozialversicherungsträger (9 Gebietskrankenkassen und 6 Betriebskrankenkassen) könnten zu 1-3 Trägern zusammengelegt werden.
  • In der Lohnverrechnung sollte der Großteil der mehr als 360 Beitragsgruppen wegfallen. Sozialabgaben und Lohnsteuer sollte von einer Behörde eingehoben werden.
  • Im Einkommensteuerrecht sollten die vielen Ausnahmebestimmungen grundsätzlich durchforstet werden.

Link: KWT

 

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