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Recht

VKI punktet nun auch im Streit mit A1 beim OGH: Zahlscheinentgelte sind unzulässig

Wien. Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat im Streit um das von vielen Unternehmen verlangte Zahlscheinentgelt erneut bestätigt, dass Zahlscheinentgelte unzulässig sind, so der VKI: In einem Verbandsklageverfahren verurteilte der OGH nach T-Mobile nun auch den Telekomanbieter A1 zur Unterlassung entsprechender Klauseln in den AGB.

Der VKI bietet bis 30. September 2014 eine kostenlose Sammelaktion zur Rückforderung von Zahlscheinentgelten an. Gesammelt werden Forderungen gegen Unternehmen unterschiedlichster Branchen, die im Weiteren zur direkten Rückzahlung an ihre Kunden aufgefordert werden. Rund 2.400 Betroffene haben sich bereits zur Teilnahme angemeldet, heißt es.
Seit Inkrafttreten des Zahlungsdienstegesetzes (ZaDiG) am 1.11.2009 gelte auch in Österreich das Verbot, bestimmte Zahlungsinstrumente mit besonderen Entgelten zu belegen und damit zu benachteiligen. Im Auftrag des Sozialministeriums hatte der VKI seinerzeit alle vier Mobilfunkbetreiber sowie eine Versicherung geklagt und in allen Unterinstanzen Recht bekommen, so eine Aussendung.

Link: VKI

 

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