Wien. Der 30. September 2014 ist aus steuerlicher Sicht ein markantes Datum. Umgründungen mit Rückwirkung auf den Regelbilanzstichtag sind spätestens bis dahin abzuschließen. In bestimmten Fällen ist die Benachrichtigung des Finanzamtes nicht nur eine reine Formalie, sodass die Einhaltung der Vorschriften über die Finanzamtsmeldung sicherheitshalber nochmals geprüft werden sollte, warnt Deloitte in aktuellen Steuer-News.
Ebenfalls bis zum 30. September sind die Anträge auf Erstattung von Vorsteuern im EU-Ausland über Finanz-Online einzubringen. Neben der Frage, welche Vorsteuern nach nationalem Recht tatsächlich erstattungsfähig sind, ist auch zu prüfen, welche Rechnungen bereits dem Erstattungsantrag anzufügen sind, so Deloitte.
Außerdem können bis 30.9. können noch Anträge auf Herabsetzung der Vorauszahlungen gestellt werden. Für Einkommen- und Körperschaftsteuernachzahlungen 2013 läuft ab 1. Oktober die „Anspruchsverzinsung“. Mittels freiwilliger Anzahlung lässt sich diese jedoch vermeiden, so Deloitte.
Letztmals bis 30. September seien außerdem strafbefreiende Selbstanzeigen möglich, wenn in der gleichen Abgabensache bereits einmal eine Selbstanzeige eingebracht wurde.
Link: Deloitte