
Wien. Die private Kartellrechtsdurchsetzung ist die zweite zentrale Säule der Durchsetzung des Kartellrechts, heißt es beim Seminaranbieter ARS: In Österreich habe insbesondere das Aufzugs- und Fahrtreppenkartell für eine entsprechende Belebung gesorgt.
Aufgrund der in letzter Zeit deutlich zunehmenden Hausdurchsuchungen, der Anzeige- und Beschwerdemöglichkeiten bei der BWB und der stetig verbesserten Personalausstattung der BWB werden stets mehr Kartelle aufgedeckt, heißt es. Ein Seminar u.a. mit Dorda Brugger Jordis-Experte Lars Maritzen widmet sich dem Thema, inklusive neuer EU-Richtlinie.
Kartelle verursachen Studien zufolge einen durchschnittlichen Schaden von 20 % auf dem Markt, heißt es weiter. Bei enorm hohen Geldbußen seien auch Unternehmer als Kartellgeschädigte betroffen. Unternehmen sind in der Praxis jedenfalls verpflichtet zu prüfen, ob sie einen Schadensersatzanspruch begründen können (Business Judgement Rule).
Ein Seminar am 29. Oktober 2014 in Wien soll einen Überblick über den Stand der privaten Kartellrechtsdurchsetzung in Österreich geben. Behandelt werde insbesondere die neue EU-Richtlinie zu Schadensersatzklagen im Wettbewerbsrecht.
Vor Ort sind laut Veranstalter u.a. Alfred Mair (Bundeskartellanwalt) und Lars Maritzen (Dorda Brugger Jordis).
Link: ARS