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Business, Recht

EU-Richtlinie bringt Rechtsanspruch auf ein Girokonto für alle: Umsetzungsfrist und neue Wünsche

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Wien. Die neue Bankkonten-Richtlinie wurde im Amtsblatt der EU veröffentlicht und ist damit amtlich: Sie bringt für Konsumentinnen und Konsumenten einige Verbesserungen, darunter vor allem einen Rechtsanspruch auf ein Girokonto. Die Richtlinie muss binnen zwei Jahren in österreichisches Recht umgesetzt werden.

Die AK fordert nun allerdings einen deutlich rascheren Zeitplan. Und sie will auch Direkt- und Onlinebanken in das Modell einbeziehen.

Gabriele Zgubic-Engleder, Leiterin der AK Konsumentenpolitik: „Die AK fordert eine rasche Umsetzung. Ohne eigenes Bankkonto man nämlich ziemlich aufgeschmissen. Ob Vermieter oder Arbeitgeber: keiner traut einem Menschen ohne Konto.“

Freiwillige Lösungen und neue Ansprüche

In Österreich haben einige Banken auf freiwilliger Basis Girokonten ohne Bonitätshürden eingeführt – als Pionier etwa die Erste Group mit der Zweiten Sparkasse. Typisch ist für diese Lösungen, dass es keinen Überziehungsrahmen gibt.

Die EU-Richtlinie schreibt nun aber einen Rechtsanspruch auf ein Girokonto vor. Sie bringe außerdem mehr Transparenz in das Dickicht der Kontogebühren, so die AK. Allerdings bleibe der wichtige Bereich der Überziehungszinsen ungeregelt.

Die in Österreich bereits bestehenden Basiskonten für Menschen in Finanznöten seien vom Modell her jedenfalls nicht ausreichend, meint die AK: viele Kunden stoßen immer wieder auf Ablehnung, heißt es. Man fordere bei der Umsetzung der EU-Richtlinie:

  • Alle Banken, die Privatkunden Girokonten anbieten, müssen von dem neuen Gesetz erfasst werden.
  • Auch preisgünstige Direktbanken sollen in Zukunft ein solches Kontomodell anbieten müssen. Nur so könne ein flächendeckendes, österreichweites Angebot an Basiskonten sichergestellt werden.
  • Eine Ablehnung darf es nur im Ausnahmefall geben – etwa bei begründetem Verdacht auf Geldwäsche.
  • Die Bank darf keinen Bedarfsnachweis verlangen.

Zankapfel Überziehungszinsen

Einen wichtigen Bereich lasse die EU-Bankkonten-Richtlinie ungeregelt: nämlich die – laut AK „ausufernden“ – Überziehungszinsen. Es sei unverständlich, wenn die Zinsen für die Kontoüberziehung über Jahre auf demselben hohen Niveau bleiben, während Leitzinsen und reguläre Kreditzinsen sinken. Zgubic-Engleder: „Wenn die Banken nicht zu Zinssenkungen bereit sind, dann muss der Gesetzgeber über Regulierung nachdenken. In Deutschland gibt es dazu seit längerem einen Diskussionsprozess, zum Beispiel, indem die Zinsen gedeckelt werden.“

Laut AK-Bankenrechner betrage die Bandbreite der Zinsen für eine Kontoüberziehung zwischen 4,8 und 13,5 Prozent. Im Schnitt (Median) koste die Überziehung somit rund 11 Prozent.

Ein besonderes Problem sei, dass die Zinsen für Guthaben und Überziehung in den Girokontoverträgen kaum zu finden sind. Wer sein Konto permanent mit 1.500 Euro im Minus hat, der zahle rund 199 Euro pro Jahr an Zinsen für die Kontoüberziehung.

Wer über den Rahmen hinaus kommt, werde außerdem mit Rückleitungsspesen für Dauer- und Abbuchungsaufträge (bis 10 Euro pro Rückleitung) belastet und müsse zusätzlich Verzugszinsen von 5 Prozent für jene Beträge bezahlen, die über den Rahmen ragen. Und auch die dann fälligen Mahnschreiben kosten bis zu 50 Euro pro Stück.

Link: AK

 

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