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Business, M&A, Recht

KWR-Managing Partner Thomas Frad: „Wir haben es als einzige unter die Großkanzleien geschafft“

Thomas Frad © KWR
Thomas Frad © KWR

Wien. Thomas Frad, Managing Partner der Wirtschaftskanzlei Karasek Wietrzyk Rechtsanwälte (KWR) spricht im Interview mit Recht.Extrajournal.Net über das Wachstum der Sozietät seit der Gründung vor 10 Jahren, aktuelle Probleme für Wirtschaftskanzleien und potenzielle Ertragsbringer der Zukunft.

Der Boom der Wirtschaftsanwälte ist vorerst vorbei, stellt Frad klar – in manchen zentral- und osteuropäischen Ländern „sind die meisten Büros derzeit wohl nicht in der Gewinnzone“. Doch könne man dies auch „als eine Phase der Beruhigung“ sehen. Immerhin gibt es durchaus noch ertragreiche Gefilde, sagt Frad. Und: „Wir haben es als einzige Neugründung der letzten 10 Jahre ins Marktsegment der großen Wirtschaftskanzleien geschafft und uns dort etabliert.“ So war der derzeitige Justizminister Wolfgang Brandstetter zuletzt bei KWR. Die Präsenz entsprechender Experten trage zum Wachstum bei.

Recht.Extrajournal.Net: KWR hat vor kurzem das 10jährige Jubiläum gefeiert. Gibt es etwas zu feiern? Seit dem Ausbruch der Finanzkrise sind die Zeiten für die großen Wirtschaftskanzleien ja schwerer geworden.

Thomas Frad: Es gibt uns jetzt 10 Jahre, und man kann sagen dass wir von allen Neugründungen in dieser Zeit als einzige ins Marktsegment der großen Wirtschaftskanzleien vorgedrungen sind und uns dort etabliert haben. Ich sehe das als ein Zeichen, dass uns die Klienten vertrauen und wir sie gut servicieren. Bei der Gründung vor 10 Jahren haben wir bereits einen Klientenstamm mitgebracht. Damals wie heute waren Baurecht und Immobilien Tätigkeitsschwerpunkte unserer Kanzlei, wie auch die Energiewirtschaft. Weitere Schwerpunkte sind das Vergaberecht und der Branchenschwerpunkt Gesundheitswesen, sowohl öffentliche Institutionen wie Unternehmen betreffend. Das größte Fachgebiet ist aber auch bei uns wie bei vielen Wirtschaftskanzleien das Gesellschaftsrecht, nach Köpfen und nach Umsatz. Jörg Zehetner ist Vertragsrechtsexperte, Gerold Wietrzyk hat die Doppelqualifikation sowohl Rechtsanwalt wie Steuerberater zu sein.

Dazu bieten wir natürlich auch alles was ein Unternehmen so braucht, Arbeitsrecht, IP, IT. Den Bereich IP bauen wir gerade intensiv aus. Da die Verflechtungen mit anderen Rechtsgebieten immer stärker werden, erweitern wir hier unser Serviceangebot für unsere Klienten. Mit Jahresbeginn 2015 wird Frau Mag. Barbara Kuchar, eine der renommiertesten Rechtsanwältinnen im IP Bereich, als neue Partnerin dieses Rechtsgebiet bei KWR übernehmen, was uns sehr freut!

Wir wenden uns dagegen nicht an Privatkunden – außer das Familienrecht kommt etwa im Zuge der Gestaltung von Familienunternehmen, Stiftungen usw. ins Spiel.

Wie groß ist KWR jetzt?

Frad: Derzeit sind wir 28 Juristen, davon 17 Rechtsanwälte, und insgesamt 57 Mitarbeiter.

Also deutlich mehr als am Anfang. Boomzeiten für Wirtschaftskanzleien herrschen derzeit aber nicht, heißt es.

Frad: Die goldenen Zeiten am Anwaltsmarkt sind vorbei, in Wien wie anderswo. Die Stundensätze sind unter Druck. Ähnlich war es aber schon in der zweiten Hälfte der 1990er Jahre, als ich angefangen habe. Man könnte es also auch so sehen, dass seit der Finanzkrise am Anwaltsmarkt eine gewisse Beruhigung eingetreten ist. Das Transaktionsgeschäft – also die Beratung von Unternehmensübernahmen, Mergers & Acquisitions – hat abgenommen, ist weniger profitabel als früher. Das streitige Geschäft hat dagegen zugenommen, das gesamte Wirtschaftsstrafrecht hat deutlich zugenommen. Auch das Energierecht entwickelt sich bei uns gut, das ist ja heute ein wichtiges Thema insgesamt. Energie wird immer wichtiger.

Es gibt hier den Gesetzgeber, der durch Regelungen, durch Förderungen eingreift, also besteht Beratungsbedarf?

Frad: So ist es. Ähnlich war es im Vergaberecht, als dort die Bestimmungen für die öffentliche Auftragsvergabe verschärft wurden: da gab es eine unglaubliche Boomphase für die darauf spezialisierten Anwälte, weil eine Zeitlang sozusagen gegen jede Vergabeentscheidung Einspruch eingelegt wurde. Dann haben die Unternehmen allerdings gesehen, dass die Vergabe in diesen Fällen doch nicht so oft nachträglich wieder aufgehoben wird. Also hat sich das auf ein vernünftiges Maß reduziert. Generell gilt eben: Wenn der Gesetzgeber etwas tut, dann tut sich auch für die Anwälte etwas.

Ein ganz wichtiger Faktor für viele große österreichische Kanzleien ist Ost- und Südosteuropa: Wie verläuft jetzt das Geschäft?

Frad: Wir sind selbst nur in Bulgarien präsent. Generell hat es natürlich eine starke Expansion der Österreicher in Richtung Osten gegeben. Dort ist jetzt die Wirtschaftskrise stärker spürbar. Die Stundensätze sind unter Druck, die Transaktionen sind weniger geworden. Derzeit ist beispielsweise in Bulgarien nichts zu verdienen, das muss man klar sagen. Österreichs Großkanzleien wie Schönherr oder Wolf Theiss sind seinerzeit in den Markt vorgedrungen weil die ganz großen internationalen Kanzleien ihnen dort Platz gelassen haben: die Internationalen haben in Ost- und Südosteuropa zu wenig Profitabilität für sich gesehen. Die Österreicher hatten es zwar dann besser, sie haben zahlreiche Büros in vielen Ländern eröffnet, doch natürlich spüren sie jetzt die Flaute dort. Ich vermute dass derzeit die meisten Büros in Ost- und Südosteuropa nicht in der Gewinnzone sind. Auch der Abgang von Partnern in manchen Sozietäten könnte ein Indiz dafür sein dass die Dinge derzeit nicht ganz rund laufen.

Anwaltskanzleien haben seit kurzem die Möglichkeit, in der Gesellschaftsform der GmbH & Co KG aufzutreten, was bisher verboten war. Tatsächlich wahrgemacht hat das bereits eines der Branchenflaggschiffe, nämlich Wolf Theiss. Hat das Vorteile, wird KWR sich auch umwandeln?

Frad: Wir haben das geprüft, sehen derzeit aber für uns keine Vorteile in der GmbH & Co KG. Es kann sein dass sich das durch eine Änderung der steuerlichen und Sozialversicherungs-Rahmenbedingungen einmal ändert. Es gab in manchen großen Kanzleien die damit verbundene Hoffnung, junge Leute als Kommanditisten – also selbständig – in die Kanzlei zu holen statt angestellt. Sozialversicherungsrechtlich hat sich das aber als nicht interessant herausgestellt. Es besteht sowohl die Gefahr der Scheinselbständigkeit wie der doppelten Krankenversicherungsbeiträge. Letzteres würde bedeuten, dass man sowohl in die Gruppenversicherung der selbständigen Anwälte bei der Uniqa wie auch in die Sozialversicherung – für die angestellten Anwälte – Beiträge einzahlen müsste. Also uninteressant.

Dass es aber die Möglichkeit grundsätzlich gibt, ist auf jeden Fall positiv, die Flexibilität ist zu begrüßen. Es ist ja nicht verständlich warum man so lange mit der Zulassung der GmbH & Co KG gezögert hat. Das war wohl in der Angst vor der sogenannten >Sternsozietät< begründet: Als Anwalt darf man nicht an mehr als einer Kanzlei beteiligt sein. Damit soll verhindert werden dass einzelne Personen sozusagen zu großen Einfluß in der Branche gewinnen. Die Befürchtung war, dass dieses Verbot durch die GmbH & Co KG umgangen werden könnte. Meiner Ansicht nach war die Gefahr aber nicht groß. Eine viel größere Gefahr würde meiner Ansicht nach bestehen, wenn man die Kapitalbeteiligung außenstehender Dritter an Anwaltskanzleien erlauben würde – wovon derzeit aber in Österreich keine Rede ist.

Morgen in Teil zwei: Trends im Baurecht und die mögliche Rückkehr von Justizminister Wolfgang Brandstetter zu seiner Ex-Kanzlei KWR.

Link: KWR

 

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