Wien. Das Privatkonkursverfahren wird in Österreich oft als Erfolgsstory bezeichnet – mit einer Erfolgsquote von 87 Prozent. Doch die wahren Zahlen sehen anders aus, meint Albert Steinhauser, Justizsprecher der Grünen: Wer die Mindest-Rückzahlung nicht schafft, bleibe dennoch auf seinen Schulden sitzen.
Im Interview mit Recht.Extrajournal.Net erinnert Steinhauser daran, dass z.B. in Deutschland die Restschuldbefreiung schon ab 3 Jahren erfolgt. „Wir brauchen eine Kultur, wo ein Scheitern und ein Neubeginn möglich sein müssen“, meint er – und sieht den Wunsch nach einer Reform auch außerhalb seiner Partei, von AK bis Sozialministerium. Gegner seien die Inkassobüros: Ein einfacherer Zugang zum Privatkonkurs würde sie Geschäft kosten.
Recht.Extrajournal.Net: Laut KSV1870 schaffen 87% der Schuldner das Privatkonkursverfahren, zahlen also innerhalb von 7 Jahren mindestens 10% ihrer Schulden, worauf sie vom Rest befreit werden. Warum ist dies aus Ihrer Sicht nicht als Erfolg zu bezeichnen?
Albert Steinhauser: Die ASB-Schuldnerberatungen haben für ihre KlientInnen laut aktuellem Bericht derzeit eine Erfolgsquote von 71,3%. Das heißt in 28,6% der Fälle gibt es nach sieben Jahren keine bzw. keine unmittelbare Restschuldbefreiung. Damit drohen aber die Schulden und Zinsen wieder aufzuleben.
Wie sieht anderswo in Europa ein solches Verfahren aus: gibt es erfolgreichere Beispiele aus Ihrer Sicht?
Steinhauser: In England dauert ein Verfahren grundsätzlich ein Jahr mit der Möglichkeit der Verlängerung. In der Slowakei dauert das Verfahren 3 Jahre, in den Niederlanden 3-5 Jahre, in Litauen 3,5 Jahre. Die meisten europäischen Staaten haben eine Dauer von 5 Jahren festgelegt. Eine Mindestquote gibt es neben Österreich so nur noch in Tschechien.
Wie würde das ideale österreichische Privatkonkursverfahren aus Ihrer Sicht aussehen?
Steinhauser: Wir sind für die Absenkung der Abschöpfungsperiode auf 5 Jahre. Die Mindestquote soll grundsätzlich gestrichen werden. Vorstellbar wäre stattdessen, dass bei Nicht-Erreichen der 10%-Quote die Abschöpfungsperiode von 5 auf 7 Jahre verlängert werden kann, danach aber jedenfalls eine Restschuldbefreiung erfolgt.
Kritiker meinen, ein Privatkonkurs ohne Mindestleistung bzw. Mindestquote seitens des Schuldners sei sozusagen zu billig zu bekommen. Was antworten Sie denen?
Steinhauser: Die Gründe für Überschuldung sind vielfältig. Die häufigsten Gründe sind laut Schuldnerberatungsstellen der Verlust des Arbeitsplatzes oder eine gescheiterte Selbstständigkeit. Der zu sorglose Umgang mit Geld spielt eher eine geringe Rolle. Mit dem Privatkonkurs sollen Menschen nicht bestraft oder erzogen werden. Es soll ihnen vielmehr ein Wiedereintritt in das Berufs- und Wirtschaftsleben ermöglicht werden. Das ist im Übrigen nicht nur im Interesse der SchulderInnen sondern auch im Interesse der gesamten österreichischen Volkswirtschaft. Österreich braucht eine Kultur, wo ein Scheitern und ein Neubeginn möglich sein müssen.
Deutschland hatte rund eineinhalb Jahrzehnte lang ein Privatkonkursverfahren ohne Mindestquote. Nun soll bei Erfüllung einer Mindestquote die Verfahrensdauer verkürzt werden. Gläubigerschützer sehen darin den Versuch, in Richtung des österreichischen Systems zu gehen – demnach wäre also das bisherige Verfahren in Deutschland gescheitert. Sehen Sie das auch so?
Steinhauser: Seit 1. Juli 2014 gelten in Deutschland neue Regeln für den Privatkonkurs: Eine Restschuldbefreiung erfolgt, wenn entweder nach 3 Jahren 35% der Schulden zurückbezahlt werden oder nach 5 Jahren zumindest die Verfahrenskosten zurückbezahlt werden. Nach 6 Jahren erfolgt eine Restschuldbefreiung aber in jedem Fall. Damit sind die Hürden für eine Entschuldung in Deutschland viel niedriger als in Österreich.
Derzeit steht eine Reform des Privatkonkurses in Österreich nicht auf der Tagesordnung. Sehen Sie für Ihr Anliegen einer Reform Verbündete, z.B. bei AK, ÖGB, Wirtschaftskammer, Kreditschützern – zumindest teilweise?
Steinhauser: Die AK, der ÖBG, die Schuldnerberatungsstellen aber auch das Sozialministerium sehen die dringende Notwendigkeit einer Reform und bringen das auch regelmäßig zum Ausdruck.
Sie haben in Interviews Kreditauskunfteien bzw. Inkassobüros als Gegner einer Reform bezeichnet, da diese am Status quo verdienen würden. Warum ist aber eine Mindestdauer und Mindestquote für ein Inkassobüro vorteilhaft? Müsste es nicht sogar mehr Nachfrage nach Bonitätsauskünften geben, wenn Privatkonkurse leichter möglich wären?
Inkassobüros haben natürlich ein Interesse, den Zugang zum Privatkonkurs nicht zu erleichtern. Ihr Geschäft ist das Eintreiben von Schulden im Auftrag der Gläubiger. Ist der Privatkonkurs eröffnet, fällt das weg.
Link. Albert Steinhauser (Grüne)