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Bildung & Uni, Business, Steuer

BDO Austria: Neue Regeln gegen aggressive Steuergestaltungen internationaler Konzerne

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Wien. Sogenannte >aggressive Steuergestaltungen< internationaler Konzerne – beispielsweise Google, Amazon und Starbucks – sind derzeit in aller Munde, erinnert das Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungsunternehmen BDO Austria: Über ausländische Gesellschaften gelingt es einigen international tätigen Konzernen die Steuerquote erheblich zu reduzieren und Gewinne in Steueroasen zu verlagern.

Die EU und G20 wollen solche Modelle unterbinden. Daher habe sich in letzter Zeit unter dem Schlagwort BEPS („Base Erosion and Profit Shifting“) eine umfassende Diskussion wegen der Veränderungen der Regelungen im Zusammenhang mit grenzüberschreitenden Geschäften ergeben – und es kündigen sich verschärfte Regeln zur Verrechnungspreisdokumentation an, so BDO.

Im Kern geht es bei BEPS um rechtlich erlaubte Steuerpraktiken zur Minimierung der Steuerlast, die jedoch wegen Verlust von Steuersubstrat den Interessen des jeweils betroffenen Steuerfiskus zuwiderlaufen, so eine Aussendung.

Die OECD hat dieses Thema aufgegriffen und am 16. September 2014 Berichte zu sieben aus insgesamt fünfzehn BEPS-Aktionen veröffentlicht, unter anderem auch einen Bericht zur Verrechnungspreisdokumentation.

Dreistufiges System geplant

Der Bericht zur Verrechnungspreisdokumentation sieht ein dreistufiges System vor, das die Erstellung eines Master-Files, eines Local-Files und eines Country-by-Country Reports (CbCR) umfasst.

Das Master-File soll einen groben Überblick über die Geschäftstätigkeit des Konzernunternehmens geben und dementsprechend die Verrechnungspreispraktiken in einem globalen wirtschaftlichen, rechtlichen sowie Finanz- und Steuerkontext darstellen. Dieses Dokument soll zudem den Finanzverwaltungen aller involvierten Länder zugänglich gemacht werden.

Das länderspezifische Dokument soll detaillierte Informationen hinsichtlich der wesentlichen konzerninternen Transaktionen des jeweiligen Unternehmens darlegen und das Master-File ergänzen.

Gänzlich neu ist laut BDO die Anforderung eines Country-by-Country Reports (CbCR), wonach grenzüberschreitend tätige Unternehmen mit Betriebstätten oder Tochterunternehmen im Ausland zur Angabe genau bestimmter Informationen, die die gesamte Unternehmensgruppe betreffen, verpflichtet sind (zB Umsatz, Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit, Steuerlast, Arbeitnehmeranzahl, etc).

Durch das Zusammenwirken von Master-File und CbCR könnte sich der Fokus der Finanzverwaltungen weg von fremdüblichen Gestaltungen der Verrechnungspreise hin zur Gewinnaufteilung innerhalb der Unternehmensgruppe verschieben. In Zukunft seien international tätige Unternehmen somit gut beraten, die Verrechnungspreisdokumentation laufend zu aktualisieren und dabei bereits die Anforderungen der OECD zu berücksichtigen.

Link: BDO Austria

 

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