Wien. Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) führte – im Auftrag des Sozialministeriums – eine Verbandsklage gegen Diners Club wegen aus seiner Sicht unzulässiger Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kreditkartenanbieters.
Nun liegt die Entscheidung des Obersten Gerichtshofes (OGH) vor: Fast alle eingeklagten typischen Klauseln im Zahlungsverkehr mit Karten wurden als gesetzwidrig und damit nichtig angesehen, so der VKI. Dazu zähle etwa die Währungsumrechnung zum Kurs auf der Unternehmens-Website.
Zu 24 Klauseln habe das Unternehmen bereits davor eine Unterlassungserklärung abgegeben, so der VKI. Nun habe der OGH die Entscheidung früherer Instanzen bezüglich der strittigen Klauseln bestätigt: Zehn AGB-Klauseln wurden als rechtswidrig beurteilt.
Umrechnungskurs laut eigener Website?
Als gesetzwidrig wurde beispielsweise eine Regelung angesehen, die vorsieht, dass ein Fremdwährungsumsatz zu jenem Wechselkurs umgerechnet wird, der auf der Homepage des Unternehmens aufscheint. Diese Bestimmung widerspreche dem Gebot der Neutralität, so die Begründung.
Weitere Klauseln, die die Haftung zum Nachteil des Verbrauchers einschränkten oder – unabhängig von einem Verschulden des Kunden – Mahnspesen bei Zahlungsverzug vorsahen, wurden ebenfalls als unzulässig beurteilt, heißt es weiter.
Auch eine AGB-Bestimmung, die für den Versand von Kontoauszügen per Post eine zusätzliche Gebühr festsetzte, wurde eingeklagt. „Nach dem Zahlungsdienstegesetz ist es zwar erlaubt, dass die Bank ihren Aufwand verrechnet, ein zusätzliches Entgelt darf jedoch nicht eingehoben werden“, so Peter Kolba, Leiter der VKI-Rechtsabteilung.
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