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Bildung & Uni, Recht

Kommentar zum Dienstrecht der Richter neu erschienen: Verwaltungsgerichte im Fokus

Sachs, Perl, Wanke ©Georg Stefanik / Bundespressedienst
Sachs, Perl, Wanke ©Georg Stefanik / Bundespressedienst

Wien. Nach mehr als 15 Jahren wurde jetzt bei Manz eine Neukommentierung des richterlichen Dienstrechts (RStDG) präsentiert: Die Autoren sind Harald Perl (Präsident des Bundesverwaltungsgerichts) Michael Sachs (Vizepräsident des Bundesverwaltungsgerichts) und Rudolf Wanke, Richter am Bundesfinanzgericht.

„Mit der Einführung der zweistufigen Verwaltungsgerichtsbarkeit wurden mehr als 700 neue Richterinnen und Richter ernannt. Damit in puncto Dienstrecht keine Fragen offen bleiben, haben wir diese Neukommentierung mit Schwerpunkt Bundesverwaltungsgerichte in Angriff genommen“ so Perl bei der Präsentation.

Diese Kommentierung des Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetzes (RStDG) sei notwendig geworden, weil nunmehr etwa ein Drittel der österreichischen Richterschaft an den Verwaltungsgerichten tätig sei und viele Aspekte im Gesetz neu zu beleuchten waren, heißt es in einer Aussendung weiter.

Der Schwerpunkt des Kommentars liege auf den für die Richter von Bundesfinanzgericht und Bundesverwaltungsgericht anzuwendenden Bestimmungen. Freilich bietet er darüber hinaus für alle Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte einen Überblick über das geltende Recht.

„Mit diesem Werk schlagen wir eine Brücke hin zu mehr Verständnis zwischen der Zivil- und Strafgerichtsbarkeit auf der einen Seite und der Verwaltungsgerichtsbarkeit auf der anderen Seite“, so Rudolf Wanke.

Zum Inhalt

Im Kommentar sind zusätzlich Querverweise zu den parallelen Bestimmungen des Beamten-Dienstrechtsgesetzes und Bestimmungen in anderen Gesetzen, auf die das RStDG verweist – insbesondere des Verfahrensrechts – angeführt. Europarechtliche und verfassungsrechtliche Bestimmungen sowie richterliche Anforderungsprofile sind ebenfalls enthalten.

„Bei der Kommentierung des RStDG haben wir uns die Mühe gemacht, die Entstehungsgeschichte des Bundesverwaltungsgerichts und des Bundesfinanzgerichts und das damit verbundene Hintergrundwissen einfließen zu lassen“, so Sachs.

Link: Manz

Link: Bundesverwaltungsgericht

 

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