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Bildung & Uni, Business, Recht, Steuer, Veranstaltung

3. Wiener Unternehmensrechtstag am 6. Oktober 2014: Enforcement im Rechnungslegungsrecht

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Wien. Vom Papiertiger zum Kriminalfall – unter diesem Motto steht der 3. Wiener Unternehmensrechtstag am 6. Oktober 2014 an der Uni Wien: Thema ist Enforcement im Rechnungslegungsrecht.

Die Tagungsreihe geht auf eine Initiative der B&C Privatstiftung zurück und soll den Dialog zwischen Wissenschaft und Praxis zu aktuellen Fragen des Gesellschafts- und Unternehmensrechts fördern.

Das diesjährige Thema „Enforcement im Rechnungslegungsrecht – vom Papiertiger zum Kriminalfall?“ beschäftige derzeit viele österreichische Unternehmen und Rechtsexperten.

Unter der fachlichen Leitung von Univ.-Prof. Dr. Susanne Kalss LL.M. (Wirtschaftsuniversität Wien) und Univ.-Prof. Dr. Ulrich Torggler LL.M. (Universität Wien) analysieren und diskutieren Experten aus Deutschland und Österreich an der Universität Wien die Entwicklungen und aktuellen Auswirkungen der Rechnungslegungskontrolle auf Unternehmen, so eine Aussendung.

Eine große Bandbreite

Behandelt werden konkret Themen wie Schadensersatz für fehlerhafte Jahresabschlüsse, Bilanzstrafrecht und Bilanzaufsicht.

„Die einschlägigen Pflichten börsennotierter Unternehmer haben in den vergangenen Jahren erheblich zugenommen. Insbesondere gibt es neben der Prüfung durch Aufsichtsrat und Abschlussprüfer sowie (mittelbar) auch durch die Steuerbehörden ein ganzes Geflecht von Mechanismen, die für die Einhaltung der Rechnungslegungsregeln, das so sogenannte enforcement, sorgen sollen. Eine komplexe Thematik, mit deren Inhalt und Auswirkungen sich sowohl die universitäre Forschung als auch die Praxis beschäftigen müssen“, so die Veranstalter Susanne Kalss und Ulrich Torggler.

Die neue Bilanzpolizei

Seit Anfang 2014 wird die korrekte Rechnungslegung börsennotierter Unternehmen in Österreich zusätzlich durch die Österreichische Prüfstelle für Rechnungslegung (OePR), die sogenannte „Bilanzpolizei“, kontrolliert. Dadurch werden auch EU-Vorgaben umgesetzt, die sich insbesondere aus der IAS-Verordnung ergeben. Die Überprüfungen von Jahresabschlüssen und Lageberichten kapitalmarktorientierter Unternehmen sollen valide Informationen über die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Unternehmen liefern.

Ziel ist eine Stärkung des internationalen Wettbewerbs sowie des Vertrauens in den österreichischen Kapitalmarkt. Erste börsennotierte Unternehmer stellten sich bereits der Prüfung, die durch kurze Fristen sowie umfangreiche Materialien und Fragenkataloge zu einem deutlichen Mehraufwand führt. Die Ergebnisse der aktuellen Untersuchungen werden im Oktober erwartet, heißt es weiter.

Grenzen von Wirtschafts-, Zivil- und Strafrecht verschwimmen

Nicht börsennotierte Unternehmen, insbesondere Familienbetriebe sowie kleine und mittelständische Unternehmen unterliegen nicht diesen strengen Kontrollen. Sehr wohl greifen aber die übrigen Sanktionen, die sich an Verstöße gegen die Buchführungs- und Bilanzierungsvorschriften knüpfen. Sie reichen von Schadensersatzpflichten der verantwortlichen Personen bis hin zu strafrechtlichen Sanktionen wegen Verwirklichung eines Bilanzdelikts oder dem Tatbestand der Untreue. Immer häufiger kommt so neben dem Wirtschaftsprivat- und Steuerrecht auch das Strafrecht zur Anwendung.

Vortragende Experten des 3. Unternehmensrechtstages:

  • Prof. Dr. Hanno Merkt LL.M. (Universität Freiburg, Richter am OLG Karlsruhe)
  • Univ.-Prof. Dr. Roman Rohatschek (Universität Linz, stv. Leiter OePR)
  • RA Univ.-Prof. DDr. Peter Lewisch (Universität Wien)
  • Univ.-Prof. Dr. Friedrich Rüffler LL.M. (Universität Wien)
  • o. Univ-Prof. Dr. Christian Nowotny (WU Wien)
  • RA/StB/WP/SV MMag. Dr. Gerd Konezny (Wien)

Link: Uni Wien

 

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